Testament kurz vor dem Tod: So verhindern Sie Streit ums Erbe
Frankfurt. Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod ist ein unangenehmes Thema, das viele in die Zukunft verschieben. Im Durchschnitt verfassen die Deutschen im Alter von 58 Jahren ihr Testament, vor zwölf Jahren lag das Durchschnittsalter noch bei 55 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Allensbach-Umfrage im Auftrag der Deutschen Bank.
Karsten Lorenz, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, bestätigt: „In der Praxis sehen wir häufig, dass Testamente sehr spät errichtet werden.“
Doch Testamente, die im letzten Lebensabschnitt entstehen oder geändert werden, bieten häufig Anlass für Erbstreitigkeiten. „Mit steigendem Alter wächst die Gefahr für eine Demenz, einen Unfall oder Schlaganfall. Dann steht immer die Frage der Testierfähigkeit im Raum“, sagt Lorenz. Auch eine unzulässige Beeinflussung durch die eingesetzten Erben wird mitunter angenommen.
Lesen Sie im Folgenden, wie ein Testament auch auf dem Kranken- oder Sterbebett noch rechtssicher erstellt wird, wann Sie auf ein Not-, Bürgermeister- oder Seemannstestament zurückgreifen können und welche Anfechtungsmöglichkeiten Enterbte haben.