Freihandel: EU und Schweiz einigen sich auf Handelsabkommen
Frankfurt. Nach monatelangen zähen Verhandlungen hat sich die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) auf eine Vertiefung der Handelsbeziehungen geeinigt. Die Bundespräsidentin der Schweiz Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gaben dies am Freitag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Bern bekannt.
„Heute wurden die letzten Fragen geklärt. Ich bin sehr froh, dass wir zu einem guten Abschluss gekommen sind“, sagte Amherd. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ergänzte: „Heute ist ein Tag großer Freude.“ Sie zeigte sich überzeugt: „Das Abkommen macht unsere Partnerschaft zukunftsfest.“
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Der Handelspakt umfasst die Neuregelung von insgesamt fünf bestehenden bilateralen Verträgen, die in den kommenden Jahren ausgelaufen wären. Dazu gehört der grenzüberschreitende Verkehr in der Luft sowie auf Schiene und Straße, ebenso wie der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten. Auch ermöglicht es der Schweiz die Teilnahme am europäischen Strommarkt, sowie an den akademischen Austauschprogrammen Horizon Europe und Erasmus+.
Auch bei den bislang größten Streitpunkten gelang den Unterhändlern ein Durchbruch. Dazu gehörten unter anderem die von der Schweiz geforderte Möglichkeit zur Begrenzung der Zuwanderung sowie der künftige Einfluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Gesetzgebung in der Schweiz.
Die Schweiz hat sich beim Thema Migration eine sogenannte Schutzklausel ausbedungen: Sollte sie durch die im EU-Binnenmarkt vorgesehene Personenfreizügigkeit schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Probleme befürchten, kann sie diese einschränken. Stimmt die EU-Seite dem nicht zu, entscheidet ein neutrales Schiedsgericht. Das sozialdemokratische Regierungsmitglied Beat Jans sagte: „Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ergebnis im Bereich der Zuwanderung besser ist als der Status quo.“
Wichtige Streitpunkte ausgeräumt
Auch die sogenannte dynamische Rechtsübernahme war in der Schweiz hochumstritten. Diese sah vor, dass bei sich widersprechenden Gesetzen im EU-Binnenmarkt und der Schweiz zunächst ein Schiedsgericht entscheidet, welches Gesetz gilt. Für die Auslegung von EU-Recht hätte dieses jedoch den EuGH anrufen müssen.
Daher fürchtete die Schweiz, dass der EuGH vom Schweizer Volk abgesegnete Gesetze kippen könnte. Nun betonte Bundesrat Jans: Es stehe nicht im Abkommen, dass ein Schiedsgericht den EuGH anrufen müsse. Die Sorge vor einem zu großen Einfluss des EuGH auf Schweizer Gesetze sei daher unbegründet.
Große Teile der Schweizer Wirtschaft begrüßten am Freitag das Abkommen. Monika Rühl, Chefin des Wirtschaftsverbands Economiesuisse, bezeichnete das Abkommen als „wichtiges Etappenziel“. Sie betonte: „Geregelte Beziehungen und Rechtssicherheit im Verhältnis mit der EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sind für unseren Wirtschaftsstandort von essenzieller Bedeutung.“
Ähnlich äußerte sich der Generaldirektor des Branchenverbands Business Europe, Markus Beyrer: „Für die europäischen Unternehmen sind diese Abkommen von entscheidender Bedeutung, um bestehende Wertschöpfungsketten zu sichern und zu vertiefen und sicherzustellen, dass die Unternehmen nach klaren und vorhersehbaren Regeln arbeiten.“
Der Europaparlamentarier Andreas Schwab (CDU), der die Verhandlungen seit Jahren begleitet, bescheinigte der Schweizer Seite, sich in wichtigen Punkten durchgesetzt zu haben: „Die Schweiz hat sehr gut verhandelt. Für ein kleines Land in der Mitte Europas ist das ja nicht immer ganz einfach.“
Der zwischen der Schweizer Regierung und der EU geschlossene Handelspakt dürfte noch durch einen Volksentscheid infrage gestellt werden. Selbst wenn der nun geschlossene Vertrag vorläufig in Kraft tritt, könnte er Ende kommenden Jahres oder Anfang 2026 durch ein Volksbegehren noch gekippt werden.
Eine Zustimmung ist alles andere als sicher: Die rechtskonservative Schweizer Volkspartei (SVP), die bei der Parlamentswahl im Oktober 2023 stärkste Kraft wurde, hat eine Fundamental-Opposition gegen eine stärkere Anbindung an die EU angekündigt. Zudem fürchten Gewerkschaften und Teile der linken Parteien, dass die Kompromisse mit der EU das hohe Lohnniveau in der Schweiz aushöhlen.
Wirtschaft warnte vor Scheitern des Handelspakts
Für die Schweiz ist es der zweite Anlauf, die Wirtschaftsbeziehungen mit der EU grundlegend neu zu regeln. Im Mai 2021 hatte die Schweizer Regierung nach jahrelangen Verhandlungen über ein sogenanntes Rahmenabkommen einseitig die Gespräche abgebrochen. Als Grund nannte der damalige Bundespräsident Guy Parmelin von der SVP, dass der damalige Vertrag bei einer Volksabstimmung chancenlos gewesen wäre.
Weite Teile der Schweizer Wirtschaft hatten vor einem erneuten Scheitern der Verhandlungen gewarnt. Der Grund: Ohne den Handelspakt hätten zahlreiche Branchen in der Schweiz um ihren vereinfachten Zugang zum EU-Binnenmarkt bangen müssen. Diese regelten eine Reihe von bilateralen Abkommen, die ausgelaufen wären. Die EU hatte sich geweigert, diese Abkommen zu erneuern.
Economiesuisse fürchtete etwa: „Die EU ist und bleibt auf absehbare Zeit die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin und bei einer weiteren Erosion des bilateralen Wegs drohen der Schweiz spürbare Nachteile.“ So sahen Energieexperten im Fall eines Scheiterns des Stromabkommens eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit.
Die Schweiz ist insbesondere im Winter auf Stromimporte angewiesen. Gleichzeitig profitiert nach Ansicht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) insbesondere der süddeutsche Raum von einer besseren Anbindung der Schweizer Wasserkraftwerke in den europäischen Strommarkt.
Allerdings formiert sich auch in Teilen der Wirtschaft Widerstand gegen eine engere Anbindung der Schweiz an die EU. Stimmung dagegen macht etwa die „Kompass-Initiative“ um die Milliardäre und Gründer des Private-Equity-Unternehmens Partners Group, Alfred Gantner, Urs Wietlisbach und Marcel Erni. Sie sehen unter anderem die Souveränität der Schweiz, die direkte Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in Gefahr.