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KundennutzenBafin hält Druck auf Lebensversicherer hoch

Im Jahr 2025 will die Behörde vier Gesellschaften genauer untersuchen. Zwei Unternehmen sind mit zu hohen Stornoquoten aufgefallen.Susanne Schier 10.01.2025 - 12:30 Uhr Artikel anhören
Lebensversicherung bieten aus Sicht der Bafin nicht immer einen angemessenen Kundennutzen. Foto: dpa

Frankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin macht weiter Druck auf die deutschen Lebensversicherer, den Kundennutzen ihrer Produkte zu verbessern. Nachdem sie seit 2023 bereits 13 Gesellschaften geprüft hatte, sollen in diesem Jahr vier weitere folgen. Zwei davon seien mit hohen Stornoquoten aufgefallen.

Das geht aus einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Gestellt hatte sie die FDP-Bundestagsfraktion unter Federführung der zuständigen Berichterstatterin für Versicherungen und Kapitalmärkte, Anja Schulz.

Hintergrund der Anfrage war die Aussage von Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht im November, im Jahr 2025 Lebensversicherer mit hohen Stornoquoten genauer zu untersuchen. Zugleich kündigte sie an, die Wohlverhaltensaufsicht auch auf Sparten der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Krankenversicherung auszuweiten. Die Wohlverhaltensaufsicht soll dafür sorgen, dass neben der Stabilität des Versicherers der Kundennutzen der Produkte ausreichend berücksichtigt wird.

Im Mai 2023 hatte die Bafin ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen veröffentlicht. Damit will sie sicherstellen, dass die Anbieter den Kundennutzen bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Versicherungsprodukten noch besser berücksichtigen.

Im August 2024 hatte Wiens bekannt gegeben, dass ihre Behörde bereits 13 Lebensversicherer mit zu hohen Kosten geprüft habe und teilweise nicht zufrieden gewesen sei mit dem, was sie vorgefunden habe.

Generali Deutschland erhöhte nachträglich das Fondsvermögen

Bei den vier Lebensversicherern, die die Bafin im laufenden Jahr untersuchen will, gibt es laut der Antwort auf die FDP-Anfrage keine Überschneidungen mit den bislang näher geprüften Unternehmen.

Dass die Bafin gezielt Produkte mit fragwürdigem Kundennutzen aus dem Markt nimmt, zeigt die Schlagkraft der Wohlverhaltensaufsicht.
Anja Schulz
FDP-Bundestagsabgeordnete

Einige Produkte, die aus Sicht der Bafin keinen angemessenen Kundennutzen bieten, seien vom Markt genommen worden, hatte Wiens weiter mitgeteilt. Darüber hinaus habe man Kostensenkungen im Bestand sowie rückwirkende Kompensationsmaßnahmen erzielen können. Bekannt ist beispielsweise, dass Generali Deutschland bei bestimmten Lebensversicherungsverträgen nachträglich das Fondsvermögen erhöhte.

Die FDP-Bundestagsfraktion wollte nun wissen, bei wie vielen Produkten ohne angemessenen Kundennutzen seit der Veröffentlichung tatsächlich das Neugeschäft gestoppt wurde. Der Antwort zufolge sind die Unternehmen hierüber grundsätzlich nicht berichtspflichtig gegenüber der Bafin. Der Behörde sei aber bekannt, dass Unternehmen den Vertrieb eingestellt hätten. Für vier dieser Produkte hätte die Bafin den Anbietern zuvor mitgeteilt, dass ein Kundennutzen bezweifelt werde.

„Dass die Bafin gezielt Produkte mit fragwürdigem Kundennutzen aus dem Markt nimmt, zeigt die Schlagkraft der Wohlverhaltensaufsicht“, betont die FDP-Bundestagsabgeordnete Schulz. Gemessen am vielfältigen Angebot sei die Zahl der Produkteinstellungen aber gering. Der Markt funktioniere daher aus ihrer Sicht insgesamt gut.

Julia Wiens: Die Bafin-Exekutivdirektorin kündigte an, Lebensversicherer mit hohen Stornoquoten in diesem Jahr genauer zu untersuchen. Foto: Bafin

In Bezug auf genauere Prüfungen bei Schaden- und Unfallversicherern sowie Krankenversicherern heißt es in der Antwort lediglich, dass derzeit weiterhin geprüft werde, um welche Anbieter es sich dabei konkret handeln wird. Hier bleiben für Schulz noch Fragen offen – etwa, ob die geplante Ausweitung der Wohlverhaltensaufsicht durch konkrete Missstände gerechtfertigt ist oder ob es sich nur um eine präventive Maßnahme handelt.

Darüber hinaus wollte die FDP wissen, wo die Bafin konkrete Möglichkeiten zum Bürokratieabbau sieht. In der Antwort sind unter anderem bestimmte Berichtsfrequenzen im Aufsichtsregime der EU-Richtlinie Solvency II und Streichmöglichkeiten im Versicherungsaufsichtsgesetz genannt. Schulz fordert, dass die Reduktion von Berichtspflichten nicht nur Symbolpolitik bleiben dürfe, sondern sich in echten Entlastungen für die Unternehmen niederschlagen müsse.

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