Photovoltaik: Kein Geld für Solaranlagenbesitzer bei Stromüberschüssen
Berlin. Im Schatten der heftigen Debatten über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ haben SPD, Grüne und Union gemeinsam mehrere wichtige energiepolitische Vorhaben durch den Bundestag gebracht. Darunter ist eine von der Energiewirtschaft lang erwartete Gesetzesnovelle, die helfen soll, Stromüberschüsse im Leitungsnetz an sonnen- und windreichen Tagen zu vermeiden.
Insbesondere durch den starken Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass mehr Solarstrom verfügbar ist, als gebraucht wird. Das strapaziert nicht nur die Stromnetze, die solche Lastspitzen abfangen müssen. Es belastet auch den Bundeshaushalt, denn der Staat gibt jedes Jahr Milliarden für die Förderung von erneuerbaren Energien aus.
Bislang wurde das Einspeisen von Solarstrom ins Netz selbst dann staatlich subventioniert, wenn Stromüberschüsse dafür sorgten, dass der Strompreis auf unter null fiel. In solchen Phasen bezahlen die Stromverkäufer ihre Kunden dafür, dass sie Strom abnehmen, weil er nicht gespeichert werden kann.
Gesetz kappt Solarstrom-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen
Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen für Strom, den sie in Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Netz einspeisen, keine feste Vergütung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Das macht es für Besitzer von PV-Anlagen attraktiver, Solarstrom zu speichern oder selbst zu verbrauchen.