Offene Immobilienfonds: Fondsmanager ZBI geht in die Berufung
München. Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) und dem Fondsmanager ZBI geht in die nächste Runde. Deren Muttergesellschaft Union Investment teilte auf Handelsblatt-Anfrage mit, am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Freitag eingelegt zu haben. Eine Begründung für diesen Schritt wollte der Fondsanbieter nicht nennen.
Am Freitag hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben. Danach darf der Fondsanbieter gegenüber Anlegern nicht mehr das Basisinformationsblatt verwenden, in dem der offene Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI in der niedrigen Risikoklasse 2 bewertet wird.
Rücknahmepreis sank um 17 Prozent
Im Juni vergangenen Jahres hatten die Fondsmanager ZBI mitgeteilt, dass die Anteilspreise des Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ um 17 Prozent herabgesetzt worden waren. Der Rücknahmepreis pro Anteil wurde von 50,74 Euro auf 42,26 Euro zurückgenommen; der Wert des Vermögens des Fonds mit rund tausend enthaltenen Objekten sank innerhalb eines Tages um rund 800 Millionen Euro.
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