AfD: Warum zögern die Parteien bei einem Verbotsverfahren?
Düsseldorf. Die „verfassungsfeindliche Ausrichtung“ der AfD habe sich „zur Gewissheit verdichtet“, schreibt der Bundesverfassungsschutz in seinem Gutachten und begründet damit, wieso er die gesamte Partei mittlerweile als rechtsextremistisch einstuft. Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt, bis zur Urteilsverkündung will die Behörde deshalb auf die Bezeichnung als „gesichert rechtsextremistisch“ verzichten.
Doch die klaren Worte des Verfassungsschutzes haben die Debatte um die Einleitung eines Verbotsverfahrens neu entfacht. In mehreren deutschen Städten demonstrierten Tausende Menschen dafür, das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der AfD entscheiden zu lassen. Doch führende Politikerinnen und Politiker zeigen sich skeptisch.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann etwa betonte: „Ich halte da nichts von. Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.“
Tarik Abou-Chadi ist Politikwissenschaftler an der Universität Oxford und forscht zum Wandel des europäischen Parteiensystems. Im Handelsblatt-Interview erklärt er die Zurückhaltung der Parteien, spricht über die Gefahren einer Machtübernahme der AfD und begründet, wieso er den Zeitpunkt gekommen sieht, ein Verbotsverfahren einzuleiten.