Ranking 2025: Die besten Krankenkassen für professionelle Zahnreinigung und Osteopathie
Köln. Die professionelle Zahnreinigung ist für gesetzlich Versicherte die wichtigste Zusatzleistung ihrer Krankenkasse. „Sie ist eine besonders plakative Zusatzleistung, bei der sich die Angebote der Krankenkassen auf einen Blick vergleichen lassen“, sagt Thomas Lemke, Geschäftsführer des Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI). Eine regelmäßige Zahnreinigung soll das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust senken und vor Folgeproblemen schützen: Parodontitis gilt als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes.
Viele Versicherte sehen die Zahnreinigung nicht nur als kosmetische Maßnahme, sondern als wirksame Prävention für die Gesamtgesundheit. Dennoch gilt sie formal als IGeL-Leistung, also als „Individuelle Gesundheitsleistung“, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und deshalb privat bezahlt werden muss. Der jüngste IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet die professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis mit „unklar“, da die Studienlage weder klaren Nutzen noch Schaden belegt.
Anders sehen das die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie bezeichnen die Zahnreinigung als anerkannte Präventionsmaßnahme – insbesondere für Patienten mit Parodontitis oder erhöhtem Kariesrisiko, bei denen sie therapeutische Effekte erzielen kann.
Die bundesweit geöffnete Krankenkasse BIG direkt gesund unterstützt die professionelle Zahnreinigung ihrer Mitglieder mit bis zu 150 Euro für zwei Behandlungen pro Jahr. Bei der Heimat Krankenkasse liegt der maximale Zuschuss bei 80 Euro jährlich. Wer seine Zähne regelmäßig professionell reinigen lässt, senkt das Risiko für aufwendige Behandlungen, sagt Nicola Schwettmann, Sprecherin der Heimat Krankenkasse: „Mit unserem überdurchschnittlichen Kostenzuschuss möchten wir den Zugang zu dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme erleichtern.“
Die regional geöffnete Krankenkasse BKK exklusiv bezuschusst zwei Zahnreinigungen pro Jahr mit insgesamt 120 Euro. Bei der AOK Niedersachsen sind zweimal jährlich Zuschüsse zu einer Zahnreinigung möglich, sofern diese von einem zugelassenen Zahnarzt durchgeführt wird. „Wir erstatten 80 Prozent der Kosten – bis zu 500 Euro pro Jahr und Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen“, heißt es auf der Homepage der Versicherung. Die regional geöffnete Krankenkasse SKD BKK bezahlt eine Zahnreinigung pro Jahr ohne Limit.
Auf dem zweiten Rang der am stärksten nachgefragten Zusatzleistungen rangieren osteopathische Leistungen. Orthopädische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Diagnosen überhaupt. Viele Menschen leiden unter chronischen Schmerzen und wünschen sich eine osteopathische Behandlung, die den Körper ganzheitlich betrachtet.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Osteopathie. Im Ranking der Topanbieter reicht der Zuschuss der bundesweit geöffneten Krankenkassen bis zu 400 Euro pro Jahr. Zum Teil verlangen die Kassen eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent, teils übernehmen sie die Kosten bis zum Höchstbetrag vollständig. Die BKK 24 beteiligt sich zu 80 Prozent an den Kosten. „Es gibt eine klare Kostenregelung mit einer Förderung von bis zu 360 Euro im Jahr, nur Osteopathen mit klaren Vorgaben zur Qualifikation erfüllen unseren Qualitätsanspruch“, sagt Jörg Nielaczny, Vorsitzender des Vorstands der BKK24. Sie unterstützt Versicherte bei der Suche nach einem Osteopathen.
Drei regional geöffnete Kassen ohne finanzielle Beschränkung
Die Salus BKK war eine der ersten Krankenkassen, die das Thema Osteopathie im Rahmen der Satzungsleistungen angeboten hat. Insgesamt können sich Versicherte 90 Prozent der Kosten für sechs Sitzungen bis zu 360 Euro pro Jahr erstatten lassen. „Es erreichen uns immer wieder Rückmeldungen von Versicherten, die positiv von ihren Erfahrungen beim Osteopathen berichten“, sagt Andreas Neubeck von der Salus BKK. In Fällen, in denen klassische Behandlungsmethoden bei Problemen mit dem Bewegungsapparat keine ausreichenden Fortschritte bringen, würden Versicherte von Verbesserungen durch osteopathische Behandlungen berichten.
Die regional geöffneten Krankenkassen SKD BKK, Bergische Krankenkasse und AOK Bremen/Bremerhaven bieten osteopathische Leistungen sogar ohne finanzielle Beschränkung an. Die Limitierung besteht hier entweder in der Anzahl der Sitzungen oder in der eingeschränkten Auswahl des Behandlers.