Bundesverfassungsgericht: Wie lange Notare künftig arbeiten dürfen
Frankfurt. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare (Az. 1 BvR 1796/23) gekippt und damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023 revidiert. Die Altersgrenze gilt künftig nicht mehr für sogenannte Anwaltsnotare, die nur nebenberuflich als Notar tätig sind, weil der Kläger dieser Berufsgruppe angehörte. Zu den hauptberuflichen Berufsnotaren, die nur ein Viertel der Notare in Deutschland ausmachen, äußerten sich die Verfassungsrichter nicht.
„Es gibt viele Notarkollegen, die diesen schönen Beruf noch deutlich länger ausüben möchten und auch können“, sagt Benjamin Karras, Notar in Hamburg. Notare sind juristische Allrounder mit einem dritten Staatsexamen. Viele Rechtsgeschäfte sind ohne notarielle Beurkundung nicht wirksam. Der Notar sorgt dafür, dass alles korrekt abläuft, niemand benachteiligt wird und die Verträge später auch vor Gericht Bestand haben. Somit geht der Beruf mit großer Verantwortung einher.
Das Handelsblatt erklärt im Folgenden unter anderem, für welche Fehler man einen Notar haftbar machen kann und für welche nicht. Warum sollte man nur zum Notar gehen, wenn beide Seiten sich einig sind? Warum spart man keine Notarkosten, wenn ein Anwalt den Vertrag vorformuliert?