Tesla: US-Behörden prüfen Sicherheitsrisiko wegen nicht öffnender Türen
San Francisco. Bei den US-Straßenverkehrsbehörden sind in den vergangen Jahren 140 Meldungen eingegangen, dass sich die Türen von Tesla-Modellen nicht von außen öffnen lassen, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Nun hat die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) eine offizielle Untersuchung eingeleitet.
Diese Untersuchung gehe auf Meldungen von neun Fahrzeugbesitzern zurück. In den am häufigsten gemeldeten Fällen konnten Eltern die Türen ihres Tesla nicht öffnen, um ein Kind vom Rücksitz zu holen oder auf den Rücksitz zu setzen.
Im Visier steht vor allem der Bestseller von Tesla, das Model Y. Die elektrisch betriebenen Türen seien wegen Problemen mit der 12-Volt-Batterie mitunter nicht von außen zu öffnen gewesen, teilte die Behörde mit. Die Untersuchung könne aber auch auf weitere Modelle von Tesla ausgeweitet werden.
Immer wieder hatten Rettungskräfte und Hinterbliebene von tödlichen Tesla-Unfällen berichtet, in denen sich die Tür nicht mehr öffnen ließ. Auch das Handelsblatt hatte bereits 2024 über solche Fälle berichtet.
Tesla reagierte am Dienstag nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme zu der neuen Untersuchung.
Die Behörde wies darauf hin, dass die Fahrzeuge von Tesla zwar über manuelle Entriegelungen im Innenraum verfügen, „ein Kind aber möglicherweise nicht in der Lage ist, die Entriegelungen zu erreichen oder zu betätigen, selbst wenn der Fahrer des Fahrzeugs davon Kenntnis hat“.
Europäische Behörden stimmen sich ab
Auch in Deutschland beschäftigen Teslas Türgriffe die Behörden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte dem Handelsblatt schon im März 2024 dass es sich bei anderen Genehmigungsbehörden und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (Unece) für eine Anpassung der Vorgaben einsetzt.
Die Behörde stehe „insbesondere mit dem niederländischen Pendant des KBA in Kontakt, das die Typgenehmigungen der Tesla-Modelle für den europäischen Markt erteilte“, heißt es auf Anfrage. Sollten die Vorgaben angepasst werden, müssten sie alle Genehmigungsbehörden „für alle Modelle unabhängig vom Hersteller rechtsverbindlich anwenden“.
Auf erneute Anfrage teilt ein Sprecher lediglich mit: „Die Antwort vom März 2024 ist nach wie vor zutreffend und aktuell.“ Das KBA sei weiterhin „auf nationaler und internationaler Ebene mit verschiedenen Instanzen und Genehmigungsbehörden im Gespräch, um eine Verbesserung der Vorschriften“ zu erreichen.
Die Europazentrale des US-Konzerns sitzt in den Niederlanden, dort übernimmt die niederländische Prüfstelle RDW die Zulassung neuer Tesla-Modelle. Sie gilt EU-weit – also auch in Deutschland. Tesla-Fahrzeuge dürfen deshalb trotz der Bedenken der deutschen Aufseher auch hierzulande mit versenkten Türgriffen am Straßenverkehr teilnehmen.
Erstpublikation: 16.09.2025, 14:58 Uhr.