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Cum-Ex-SkandalAnkläger plädieren auf mehrjährige Haftstrafe für Manager

Günter G. soll als Sheridan-Chef versucht haben, mit Cum-Ex-Deals Steuern in gewaltiger Höhe zu hinterziehen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auch auf Aussagen eines prominenten Zeugen.Volker Votsmeier und Gereon Thönnissen 29.09.2025 - 17:20 Uhr Artikel anhören
Luxemburg-Stadt: Zahlreiche Fondsgesellschaften haben hier ihren Sitz. Auch die Firma Sheridan war hier beheimatet. Foto: dpa

Bonn. Nach 59 Verhandlungstagen und fast zwei Jahre nach dem Prozessstart steht das Mammutverfahren gegen den Fondsmanager Günter G. vor dem Ende. In ihrem Plädoyer am Montag forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Drei Monate davon sollen als bereits verbüßt gelten – wegen der außergewöhnlich langen Dauer des Verfahrens.

„Die Vorwürfe haben sich in vollem Umfang bestätigt“, sagte die Staatsanwältin. Nach Überzeugung der Ermittler war G. maßgeblich an dem Versuch beteiligt, zusammen mit Banken und Beratern den deutschen Staat um mehr als 460 Millionen Euro zu schädigen. So viel Geld wollten sich G. und die anderen Beteiligten vom Finanzamt im Jahr 2011 erstatten lassen. Eine rechtliche Grundlage dafür habe es aber nie gegeben, sagte die Anklägerin. Von Anfang an habe G. vorsätzlich gehandelt und erhebliche Tatbeiträge geleistet.

Als Verwaltungsratschef der Luxemburger Fondsgesellschaft Sheridan habe G. mit Partnern wie den Anwälten Hanno Berger und Kai-Uwe Steck zusammengearbeitet. Die Transaktionen, an denen G. beteiligt war, bezeichnete die Staatsanwältin als „Griff in die Steuerkasse“.

Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Finanzinstitute Aktien rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende im Kreis handelten, zielten darauf ab, sich nicht gezahlte Steuern erstatten zu lassen.

Nachdem das Bundesfinanzministerium im Jahr 2009 noch einmal klargestellt hatte, dass die Geschäfte rechtswidrig sind, schrieb Anwalt Steck sogar: „Big Problem. Game over.“

Kai-Uwe Steck: Der Anwalt hatte mit seinen Aussagen auch den angeklagten Fondsmanager G. belastet. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Doch die Gier der Beteiligten war so groß, dass sie trotzdem weitermachten – mit neuen Varianten. Um die Vorgaben zu umgehen, setzten sie auf angebliche US-Pensionsfonds. In Wahrheit handelte es sich jedoch nicht um Institutionen zur Alterssicherung, sondern um Briefkastenfirmen, die als Antragsteller für Steuererstattungen auftreten sollten.

Insider forderten Schweigegeld

Die Konstruktionen waren so fragwürdig, dass es 2011 sogar zu einer Erpressung kam: Zwei Insider drohten, das System auffliegen zu lassen, falls sie nicht 1,5 Millionen Euro Schweigegeld erhielten. Mittendrin: Die Fondsfirma Sheridan des angeklagten G. und eine weitere Gesellschaft namens Avana, deren Manager vor einigen Monaten vom Landgericht München I verurteilt wurden. Ein Teil der geforderten Summe floss.

Die Cum-Ex-Maschinerie geriet trotzdem ins Stocken. Das Bundeszentralamt für Steuern verweigerte die Auszahlung der beantragten Erstattungen. Für die Investoren bedeutete dies nicht nur den Ausfall der erhofften Profite, sondern auch massive Verluste der eingesetzten Millionen.

Prominente Geldgeber wie Drogerieunternehmer Erwin Müller gingen auf die Barrikaden. Müller hatte 50 Millionen Euro in den Sheridan-Fonds investiert und sah sich betrogen. Seine Klagen und Auskünfte bei der Staatsanwaltschaft trugen dazu bei, dass die Ermittler die Hintergründe der Deals aufrollten. Weltweite Razzien folgten, unter anderem bei Sheridan in Luxemburg.

Im Prozess vor dem Landgericht Bonn versuchte G., die Verantwortung von sich zu weisen. Schon in einer früheren Zivilklage hatte er die Schuld vor allem bei Steueranwalt Berger gesucht, dessen Gutachten Risiken verschleiert habe. „Das Rechtsgutachten von Dr. Berger war nur ein Feigenblatt“, sagte die Staatsanwältin.

Cum-Ex-Verfahren

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In dem Prozess waren auch die Anwälte Berger und Steck als Zeugen aufgetreten. Beide standen bereits selbst vor Gericht. Das Landgericht Bonn hatte Berger zu acht Jahren Haft verurteilt. Steck kam als Kronzeuge mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Aussagen Stecks, der G. belastet hatte, wertete die Staatsanwaltschaft als „plausibel und in sich konsistent“. Es sei irrelevant, ob Steck in anderen Verfahren die Wahrheit gesagt habe.

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Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Ob Günter G. tatsächlich ins Gefängnis muss, liegt nun in den Händen der Wirtschaftsstrafkammer.

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