Steuern: Müssen Unternehmen dem Finanzamt E-Mails offenlegen?
Geschäftsunterlagen: Prüfungsrecht hat seine Grenzen. Foto: mauritius images / Pitopia
Berlin. Schriftliche Vereinbarungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern auch Nachvollziehbarkeit – ein entscheidender Faktor im Geschäftsleben. Was einmal dokumentiert ist, gilt als Beleg und kann bei einer Außenprüfung auch vom Finanzamt eingesehen werden. Das betrifft sämtliche Aufzeichnungen mit steuerlichem Bezug.