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SteuernMüssen Unternehmen dem Finanzamt E-Mails offenlegen?

Im Rahmen einer Steuerprüfung kann die Finanzverwaltung umfangreiche Unterlagen anfordern. Der Bundesfinanzhof stoppt jetzt aber überzogene Anforderungen der Prüfer.Martina Schäfer 12.11.2025 - 11:23 Uhr Artikel anhören
Geschäftsunterlagen: Prüfungsrecht hat seine Grenzen. Foto: mauritius images / Pitopia

Berlin. Schriftliche Vereinbarungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern auch Nachvollziehbarkeit – ein entscheidender Faktor im Geschäftsleben. Was einmal dokumentiert ist, gilt als Beleg und kann bei einer Außenprüfung auch vom Finanzamt eingesehen werden. Das betrifft sämtliche Aufzeichnungen mit steuerlichem Bezug.

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