Nexperia: China fordert im Chipstreit weitere Schritte von den Niederlanden
Düsseldorf. China fordert im Konflikt um den Chiphersteller Nexperia weitere Schritte der Niederlande zu einer Beilegung des Streits. Zwar begrüßte das Handelsministerium in Peking die Ankündigung Den Haags, die Kontrolle über das Unternehmen wieder abzugeben.
Dies sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung“, erklärte das Ministerium. Zugleich gebe es wegen eines aus Sicht Pekings „fehlerhaften“ Gerichtsbeschlusses jedoch weiterhin „ein zentrales Hindernis“.
Das chinesische Unternehmen hat seinen europäischen Sitz im niederländischen Nijmegen und produziert Halbleiter, die vor allem für die Autoindustrie wichtig sind. Der niederländische Wirtschaftsminister Vincent Karremans hatte Ende September wegen starker Bedenken gegenüber dem chinesischen Eigentümer in die Führung des Unternehmens eingegriffen.
Er rechtfertigte den Schritt damit, dass das chinesische Mutterunternehmen Wingtech Technologie und Produktion nach China schleusen wolle. Das hätte auch das Nexperia-Werk in Hamburg betroffen.
Nach diesem Eingriff hatte Peking Exportbeschränkungen für Nexperia-Chips verhängt, die auch europäische Autohersteller treffen. China hatte dann Lockerungen beim Exportverbot angekündigt, doch darauf gedrängt, dass die Niederlande die ergriffenen Kontrollmaßnahmen zurückschrauben.
Niederlande betonen Unabhängigkeit des Gerichts
Karremans machte nun zwar eine entsprechende Ankündigung, betonte aber zugleich, dass seine Entscheidung unabhängig von einem gerichtlichen Verfahren sei. Die sogenannte Unternehmenskammer des Amsterdamer Gerichtshofs hatte auf Initiative von Vorstandsmitgliedern nur kurz nach dem Eingriff des Ministers ebenfalls zu Nexperia entschieden.
Es suspendierte den chinesischen Vorstandsvorsitzenden wegen des Verdachts auf Missmanagement und Gefährdung der Finanzmittel der Nexperia-Gruppe. Das Gericht ernannte auch einen Interims-Vorstand und bestellte einen Treuhänder zur Verwaltung der Anteile. Sollten die Vorwürfe bewiesen werden, kann das Gericht endgültige Maßnahmen verhängen, wie beispielsweise die Entlassung von Vorstandsmitgliedern.
Üblich ist in solchen Verfahren, dass das Gericht eine Untersuchung beauftragt und einen entsprechenden Bericht anfertigen lässt. Auf dieser Grundlage kann dann eine endgültige Entscheidung fallen. Wie lange die Untersuchung dauern soll, ist aktuell unklar.