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BundestagHöhere Steuervergünstigung für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden

Beiträge an Gewerkschaften sollen ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Steuer abgesetzt werden können. Das Gesetz muss allerdings noch den Bundesrat passieren. 03.12.2025 - 11:59 Uhr Artikel anhören
Finanzminister Lars Klingbeil und Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag: Das Gesetzesvorhaben muss allerdings noch den Bundesrat passieren. Foto: REUTERS

Berlin. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften sollen künftig zusätzlich von der Steuer absetzbar sein. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte am Mittwoch auf Antrag von Union und SPD einer entsprechenden Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern zu. Demnach sollen Beiträge an Gewerkschaften ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Steuer abgesetzt werden können.

Auch Parteispenden werden noch stärker als bisher steuerbegünstigt. Die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können, werden verdoppelt. Die Regelungen sind Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das der Bundestag am Donnerstag beschließen soll.

Bislang wirken sich die Zahlungen an Gewerkschaften nur aus, wenn bei der Steuererklärung die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von derzeit 1230 Euro übersteigen. Die Neuregelung entlaste Gewerkschaftsmitglieder spürbar, stärke die Gewerkschaften und mache eine Mitgliedschaft noch attraktiver, sagte die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Frauke Heiligenstadt, der Nachrichtenagentur Reuters: „Für diese Stärkung der Tarifbindung und der Mitbestimmung hat sich die SPD-Bundestagsfraktion besonders stark eingesetzt.“ Die Bundesregierung rechnet durch die Änderung mit jährlichen Steuermindereinnahmen von etwa 160 Millionen Euro.

Wichtigste Punkte des Gesetzes sind die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und eine Besserstellung von Pendlern. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Ziel der von Ökonomen vielfach kritisierten Maßnahme ist eine Unterstützung der Gastronomiebranche.

Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit wird auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer erhöht. Das Gesetzesvorhaben muss allerdings auch noch den Bundesrat passieren. Bisher fordern einige Länder eine Kompensation der Steuermindereinnahmen durch den Bund, was die Bundesregierung ablehnt.

rtr
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