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Recht auf ReparaturWas auf Kunden und Hersteller zukommt

Wenn Elektrogeräte nach der Gewährleistungsfrist nicht mehr funktionieren, folgt oft der Neukauf. Denn die Reparatur ist meist teuer oder Ersatzteile fehlen. Das soll sich ändern. 15.01.2026 - 12:34 Uhr Artikel anhören
Waschmaschinen: Bei vielen Elektrogeräten soll die Reparatur künftig einfacher und günstiger sein. Foto: dpa

Brüssel. Für eine Reihe von Geräten – von Smartphones bis zu Waschmaschinen – soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden. Das von der Europäischen Union beschlossene Vorhaben wird jetzt in Deutschland umgesetzt.

Es verfolgt zwei Ziele: Ressourcen schonen und Verbrauchern unnötige, teure Neuanschaffungen ersparen. „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die in der Bundesregierung auch den Verbraucherschutz verantwortet. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem nun von ihr vorgelegten Entwurf für diese Reform:

Was sind die wichtigsten geplanten Änderungen?

  • Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie.
  • Außerdem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie auch reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das Recht auf Reparatur, was Käuferinnen und Käufern ermöglicht, Gewährleistung einzufordern.
  • Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist, auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Für welche Geräte gelten die neuen Vorschriften?

Das ist in der EU-Richtlinie geregelt. Aktuell sind es Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.

Ab wann gelten sie?

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli dieses Jahres in nationales Recht zu übertragen. Im Bundesjustizministerium ist man zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess rechtzeitig abgeschlossen werden kann, um diese zeitliche Vorgabe zu erfüllen. Allerdings treten nicht alle Teile der geplanten Reform gleichzeitig in Kraft. Bis Mitte Februar können Länder und Verbände Stellung dazu nehmen. Dann müssen sich noch Kabinett und Bundestag damit befassen.

Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, wenn der Zeitplan eingehalten wird, ab Ende Juli in Deutschland gelten - und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, Geräte, die repariert werden können, herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.

Wie viel Müll soll damit vermieden werden?

Belastbare Schätzungen gibt es dazu nicht. Allerdings heißt es in dem nun veröffentlichten Entwurf, das Recht auf Reparatur trage zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels bei, bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich zu verringern.

Es gehört damit zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der Europäischen Union, mit denen einerseits Elektroschrott reduziert und andererseits Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Dazu zählt etwa auch die bereits seit Ende 2024 geltende Verpflichtung, Smartphones, tragbare Lautsprecher und bestimmte andere Geräte einheitlich mit einem USB-C Ladeanschluss auszustatten.

Was mache ich dann konkret mit meiner kaputten Waschmaschine?

Bei Waschmaschinen wird angenommen, dass sie üblicherweise zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Geht das Gerät also während der Geltungsdauer des Rechts auf Reparatur kaputt, kann der Käufer vom Hersteller verlangen, dass er das Produkt entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Entscheidet sich der Käufer, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.

Was ist ein angemessener Preis für ein Ersatzteil oder eine Reparatur?

Das ist sowohl in der EU-Richtlinie als auch in dem Entwurf des Justizministeriums nur relativ allgemein formuliert. Generell heißt es, dass die Preise nicht so hoch sein dürfen, dass sie von einer Reparatur abschrecken.

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Wie lange gibt es passende Ersatzteile?

Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das, dass alle Teile, aus denen ein Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen.

Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trockner gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion. Wer ein gut funktionierendes Gerät hat, bei dem kleine, preiswerte Teile als Schwachstelle bekannt sind, sollte sich daher kurz vor Ende dieses Zeitraums überlegen, ob es vielleicht sinnvoll sein könnte, sich das betreffende Ersatzteil sicherheitshalber zu besorgen und auf die Seite zu legen.

dpa
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