Helge Achenbach: Kunstberater bleibt in Untersuchungshaft
Der Verteidiger Sven Thomas, hier während des Verfahrens um Formel 1-Chef Bernie Ecclestone 2014. Foto: Michaela Rehle
Foto: ReutersDüsseldorf. Seit mehr als sechs Wochen sitzt Helge Achenbach mittlerweile in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Offenbar haben seine Strafverteidiger Sven Thomas und Thomas Elsner den Haftbefehl für wenig überzeugend gehalten und sich ernsthafte Hoffnungen gemacht, ihn mit einer Haftbeschwerde zu kippen. Diese Hoffnungen hat das Landgericht Essen nun enttäuscht – Achenbach bleibt bis auf weiteres in Untersuchungshaft.
Überraschend und juristisch interessant ist, dass Achenbachs Anwälte gegen den Haftbefehl mit einer Haftbeschwerde anstatt der üblichen Haftprüfung vorgegangen sind. Denn seine Strafverteidiger sind ausgemachte Profis, die zu den profiliertesten ihres Fachs gehören. Die Liste ihrer Mandanten liest sich wie ein „who is who“ der Bundesrepublik. Thomas hat seine Karriere mit der Verteidigung von Otto Graf Lambsdorff im Flick-Parteispendenskandal begonnen und sowohl Klaus Esser im Mannesmann-Prozess vertreten wie Heinrich von Pierer im Siemens-Prozess und Rolf Breuer im Kirch-Prozess. Aktuell verteidigt er neben Thomas Middelhoff im Arcandor-Prozess auch Bernie Ecclestone. Auch hier bewies er sein prozesstaktisches Geschick. Zwar kann eine Haftbeschwerde im Gegensatz zur Haftprüfung nur einmal während der gesamten Untersuchungshaft eingelegt werden. „Jedoch muss bei einer Haftbeschwerde sowohl der Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, als auch die übergeordnete Instanz über dessen Rechtmäßigkeit entscheiden“, so der Dortmunder Experte für Wirtschaftstrafrecht Tido Park.
Diese Instanz ist das Landgericht Essen, vor dem später möglicherweise auch der Prozess gegen Achenbach verhandelt werden wird. Dass auch das Landgericht Essen von einer Flucht- und Verdunkelungsgefahr Achenbachs ausgeht und einen dringenden Tatverdacht bestätigt, stellt nur eine vorläufige Bewertung und noch keinen Beleg für die Vorwürfe dar, wie Achenbachs Sprecher zutreffend konstatierte. "Die Ablehnung der Haftbeschwerde entfaltet in der Regel eine negative Signalwirkung für den späteren Prozess", so der Hamburger Strafverteidiger Cornelius Weimar. "Eine Einstellung des Verfahrens ist damit sehr unwahrscheinlich geworden."
Marktübliche Abweichungen
Nun werden sich die Anwälte wieder auf die weitere Verteidigung Achenbachs konzentrieren. Die in den Medien kolportierte elfseitige Liste mit den Einstands- und Verkaufspreisen von rund 200 Kunsttransaktionen wird ihm strafrechtlich wohl nicht zum Verhängnis werden. Offenbar benutzte Achenbach diese Aufstellung, um der mittlerweile aufgelösten Berenberg Art Advice Renditemöglichkeiten bei Kunstkäufen aufzuzeigen. Da die Liste, die dem Handelsblatt vorliegt, allerdings keine Namen von Verkäufern und Käufern enthält, taugt sie in einem Strafverfahren nicht als Beweismittel für einen Betrugsvorwurf gegen Achenbach. Auch sind die Abweichungen von Ein- und Verkaufspreisen durchaus marktüblich.
Schwieriger könnte es mit den angeblich manipulierten Rechnungen der Verkäufer werden, wo Achenbach „sowohl aus US-Dollar Euro gemacht hat, als auch die Preise gefälscht hat“, so die Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft Anette Milk. Strafrechtlich wäre dies als eine Urkundenfälschung zu werten. Da Achenbach mit seinen Manipulationen Vermögensschäden größeren Ausmaßes herbeigeführt hat, droht ihm hier wegen Betrugs und Urkundenfälschung eine Höchststrafe von zehn Jahren.
Der Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach. Foto: Andreas Endermann
Foto: dpaDenkbar wäre allerdings eine raffinierte Verteidigungslinie seines Rechtsanwalts Sven Thomas. So könnte er behaupten, dass Achenbach die Änderungen sogar im Einverständnis mit Berthold Albrecht vorgenommen hätte. „Albrechts Ehefrau Babette hat diese Geschäfte ihres Mannes mit Achenbach nie gutgeheißen, sondern begegnete ihm immer mit einer eisigen Miene“, wie ein Vertrauter der Familie Albrecht berichtet. Dank der auf den fiktiv höheren Preisen basierenden Rückkaufgarantien, die Achenbach für die Werke gewährte, waren diese – unabhängig von den Marktpreisen oder Schätzungen Dritter – deutlich wertvoller. Der verdeckte Preisaufschlag könnte damit auch als eine Prämie für diese Rückkaufgarantien dargestellt werden.
Zwar muss der Richter dieses Einverständnis nicht glauben, bewiesen oder widerlegt werden kann es kaum, da Albrecht verstorben ist. Dass aber Berthold Albrecht dank der Rückkaufgarantien Achenbachs, denen die höheren Verkaufspreise der manipulierten Rechnungen zugrunde lagen, wirtschaftlich deutlich günstiger stand, könnte ein gutes Indiz dafür sein, dieser Behauptung dennoch Glauben zu schenken. Damit könnte vielleicht der Betrugsvorwurf entkräftet werden, gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung würde diese Argumentation allerdings nicht helfen.
Elastischer Widerstand
In der Praxis stoßen indes Sammler häufig auf elastischen Widerstand, wenn sie vom Händler die Rücknahme der Kunstwerke verlangen. Meist versuchen diese dann die Sammler zu überzeugen, dass es viel zu früh sei, die Werke zu verkaufen, oder zeigen sich willig, behaupten aber gern, gerade leider nicht das nötige Kleingeld zu haben, um den Sammler auszuzahlen, dies aber demnächst dann zu tun.
Lucas Elmenhorst ist Rechtsanwalt und Kunsthistoriker bei dtb rechtsanwälte in Berlin