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Provisionen der VersichererWas Versicherungsvermittler verdienen

Finanzvermittler zittern um ihre fetten Einnahmen, weil Konkurrenten im Internet ihre Provisionen mit den Kunden teilen. Doch die Versicherungslobby interveniert erfolgreich. Wie sich der Versicherungsvertrieb wandelt.Andreas Toller 02.01.2017 - 17:08 Uhr Quelle: WirtschaftsWoche OnlineArtikel anhören

Steht der Kunde oder die Provision im Vordergrund?

Foto: Getty Images

Düsseldorf. Über eine gute Versicherung freut man sich als Kunde eigentlich nur, wenn ein Schaden aufgetreten ist, den die Versicherung übernimmt. Aber bis es soweit ist, kostet die Police erst einmal nur Geld. Viele Verbraucher versuchen daher, möglichst günstige Versicherungstarife abzuschließen. Und weil viele Verbraucher befürchten, dass sich der Versicherungsvermittler vor allem mit hohen Provisionszahlungen die Taschen vollmacht, aber nicht immer das beste Produkt für den Kunden auswählt, stehen die hohen Abschlussprovisionen zunehmend in der öffentlichen Kritik.

Grundsätzlich müssen Abschluss- und Bestandprovisionen unterschieden werden. Eine Bestandsprovision fließt solange, wie der Vertrag mit dem Kunden läuft. Üblich ist ein prozentualer Anteil des Jahresbeitrags, den der Vermittler für die Betreuung des Kunden erhält. Dem steht die Abschlussprovision gegenüber. Hier erhält der Vermittler einmalig einen gewissen Prozentsatz der Beitrags- bzw. Versicherungssumme kurz nach Vertragsabschluss.

Das machen sich neue Wettbewerber zunutze, vor allem die wachsende Konkurrenz im Internet, also sogenannte Fintechs oder Insuretechs. Mit schlanken Strukturen, smarter Software, frischen Ideen und auch niedrigeren Preisen dringen die jungen Unternehmen immer tiefer in den tradierten Markt der Versicherungen mit ihren lokalen Niederlassungen, Versicherungsvertretern, Mehrfachagenten, Strukturvertrieben und Maklern vor.

Die Versicherungen, die keiner braucht
Ob Brillen, Handy oder Glas - in Deutschland kann man fast alles versichern lassen. Doch von vielen dieser Verträge profitiert nur einer - die Versicherungsgesellschaft. Der Bund der Versicherten hat die überflüssigsten Policen zusammengetragen.
Eine kaputte Scheibe ist ärgerlich, aber kein finanzielles Desaster. Deshalb mache eine Glasbruchversicherung für die meisten keinen Sinn, so der Bund der Versicherten. Die Beiträge seien für die mögliche Schadenshöhe zu hoch. Ausnahme: Sie haben einen Wintergarten oder teure Spezialglasscheiben im Haus. Oder fußballverrückte Kinder.
Kaum einem Brillenträger wurde sie nicht angeboten: Die Brillenversicherung. Dabei glauben viele, dass die Brille bei Bruch oder Beschädigung vollständig ersetzt würde. Doch falsch gedacht. Geht die Brille kaputt, gibt es nur Geld für die Sparvariante zurück. Wer eine hochwertige Fassung und aufwändige Gläser haben möchte, muss auch mit Brillenversicherung zuzahlen. Neue Gläser gibt es übrigens nur bei Beschädigung und bei einer starken Veränderung der Sehstärke (ab 0,5 Dioptrien). Wer das nicht zu befürchten hat, sollte seine Brille unversichert lassen.
Die Krankenhaustagesgeldversicherung verspricht eine Zuzahlung für jeden Tag, den man in einer Klinik verbringen muss. Ob sie die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, bezweifelt der BDV allerdings. Der Verein rät, für solche Fälle lieber Geld auf einem Tagesgeldkonto bereit zu halten.
Wer sich Geld von einer Reisegepäckversicherung verspricht, muss bestens auf seine Koffer aufpassen. Denn oft zahlen die Versicherer nur anteilig oder gar nicht, wenn sie ihren Kunden grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Und was grob fahrlässig ist, ist Auslegungssache. Wertsachen wie Schmuck, Film- und Fotoapparate nur unzureichend mitversichert, bemängelt der BDV. Hinzu kommt, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung versichert ist.
Auch eine Handyversicherung bieten Verkäufer gerne und häufig an, meist gleich an der Kasse. Da hört sie sich auch besonders gut an - schließlich kostet ein Smartphone mehrere Hundert Euro. Es zu versichern, lohnt sich trotzdem nicht. Geht das Gerät verloren oder kaputt, ersetzt die Versicherung nur den Zeitwert des Handys und eine Selbstbeteiligung wird fällig. Wer Geld zurück möchte, für den gilt also: Das Handy zeitnah kaputt machen oder im Taxi liegen lassen.
Eine ausgefallene Heizung oder ein vergessener Schlüssel - das sind die „häuslichen Notfälle”, gegen die sich Verbraucher versichern können. Doch einmal einen Notdienst zu rufen, treibt einen nicht in den finanziellen Ruin. Eine Versicherung gegen häusliche Notfälle zieht einem dagegen unnötig Geld aus der Tasche. Auch, weil sie nur begrenzt zahlt. Wer zur Miete wohnt, muss sich ohnehin keine Sorgen machen. Mieter müssen nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben, zum Beispiel bei einem Heizungsausfall.
Eine Police, bei der man seine eingezahlten Beiträge am Ende zurückbekommen soll - das verspricht die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Dahinter steckt aber ein Koppelprodukt, nämlich eine Versicherung mit einem schlecht verzinsten Sparvertrag. Als „Milchmädchen-Rechnung“ bezeichnet der BDV solche Policen: Den Betrag, den der Kunde zurück bekommt, hat er vorher zusätzlich eingezahlt. Und auch die Versicherungsleistungen seien oft nicht ausreichend.
Die Angst vor Autounfällen ist groß, deshalb schließen viele Deutsche die Insassenhaftpflichtversicherung ab. Unnötigerweise, so der BDV. Verursacht der Fahrer einen Unfall und werden die Fahrgäste verletzt, tritt seine eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Eine Insassenunfallversicherung lohnt sich nur bei Fahrerflucht oder, wenn der Unfall durch einen Fußgänger verursacht wurde, der keine private Haftpflicht besitzt. Doch auch dem kann vorgebeugt werden, etwa durch eine Forderungsausfallabdeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung.
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließe, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen, so der BDV. Wer seine Angehörigen entlasten wolle, sollte lieber rechtzeitig Geld beiseite legen.

Einer dieser Angreifer auf die etablierten Vermittler von Versicherungen ist Johannes Cremer, Geschäftsführer des Online-Versicherungsvermittlers Moneymeets (Dieter von Holtzbrinck Ventures ist an dem Unternehmen beteiligt). Er sieht den Vertrieb von Versicherungen vor einschneidenden Veränderungen, wie sie etwa bei Banken bereits umgesetzt wurden – insbesondere was die Bezahlung der Vermittler angeht. „Die Banken sind durch Richtlinien wie Mifid viel schärfer reguliert als die Versicherungsbranche. Demnach dürfen etwa Banken eine Vermittlungsprovision nur behalten, wenn der Kunde sie explizit an die Bank abtritt. Diese Regelung wird künftig auch Versicherungen treffen“, ist Cremer überzeugt. „Rein rechtlich ist es bereits so, dass die Provision dem Kunden zusteht. Juristisch hat sich durchgesetzt, dass der Kunde beim Abschluss einer Versicherungspolice eine Vereinbarung unterschreibt, in der er selbst auf die Provision und der Vermittler auf ein Honorar verzichtet, so dass im Ergebnis der Vermittler die Provision einstreichen kann." Die wenigsten Makler agieren laut Cremer aber bereits so. "Juristisch gesehen sind sie auf dünnem Eis unterwegs.“

Cremer kennt die Rechtslage deshalb so genau, weil das von ihm 2012 gegründete Unternehmen Moneymeets erst Mitte November ein Berufungsverfahren zu dieser Frage vor dem Oberlandesgericht Köln gewinnen konnte. Darin ging es um das Provisionsabgabeverbot, also die Weitergabe der Provision oder von Provisionsteilen an den Kunden, gegen die ein anderer Versicherungsmakler geklagt hatte.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie ein Versicherungsmakler hadert

Für das Fintech Moneymeets gehört das hälftige Teilen der Versicherungsprovision mit dem Kunden zum Geschäftsmodell, der Kunde profitiert so von Kostenvorteilen gegenüber dem klassischen Vertrieb. „Ähnliches kennen wir seit Jahren aus dem Bankgeschäft mit Investmentfonds.“ Mit dem Siegeszug der Online-Broker wie Consors, DAB-Bank, Comdirect und anderen erhielten Kunden immer mehr Fondsprodukte ohne den sogenannten Ausgabeaufschlag. "Jetzt hat dieses Thema endlich auch den Versicherungsmarkt erreicht“, so Cremer.

Zum Hintergrund: Im klassischen Vertrieb durch Banken und Vermögensverwalter belaufen sich diese Abschlusskosten für den Fondskäufer regelmäßig auf fünf Prozent der angelegten Summe, die Branche spricht von Ausgabeaufschlag. Mittlerweise ist es für Anleger jedoch relativ einfach, rabattierte Produkte über Online-Banken oder spezialisierte Fondsboutiquen zu bekommen, viele Fonds gibt es sogar ganz ohne Ausgabeaufschlag.

Um den Umgang mit den Vermittlerprovisionen streiten Politik, Lobbyisten und Verbraucherschützer bereits seit langem. Die neue EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, auch als Insurance Distribution Directive (IDD) bezeichnet, die sich derzeit in der Umsetzung in deutsches Recht befindet, sorgt für einigen Unmut bei Versicherungen, ihren Vertriebsmitarbeitern und nicht zuletzt Verbraucherschützern und Verbänden.

Tatsächlich darf die deutsche Regierung in der Umsetzung der Richtlinie auch über die EU-Vorgaben hinausgehen. Im Vorfeld hatte es deshalb auch immer wieder die Forderung nach einem generellen Provisionsverbot für Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzprodukten gegeben, wie es zum Beispiel in Großbritannien seit Jahren etabliert ist. Im nun vorgelegten Referentenentwurf sind Provisions- und Honorarberater jedoch gleichberechtigt vorgesehen. „Uns wäre ein Provisionsverbot gleich – oder sogar recht“, sagt Cremer von Moneymeets. „Unsere Berater sind festangestellt und erhalten keine Provisionen. Außerdem sind Honorarmodelle im digitalen Bereich deutlich einfacher umzusetzen.“ Sätze wie diese zeigen deutlich, dass für die Vermittler die goldenen Zeiten, in denen sie durch den Vertrieb von Versicherungen ein Einkommen wie ein Manager erzielen konnten, sich dem Ende nähern.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie unterstützt allerdings das traditionelle Provisionsmodell, ein Provisionsverbot ist vom Tisch. Die Versicherungswirtschaft begrüßt das ausdrücklich mit dem Argument, der provisionsbasierte Vertrieb habe sich bewährt und für ein breit verfügbares Beratungsangebot gesorgt.

Umgestoßene Wohnwagen, kaputte Campingmöbel: Im vergangenen Jahr hat die Allianz Versicherung 305.100 Schäden durch Naturkatastrophen verzeichnet. Das zeigt der Katastrophenkalender. Im Durchschnitt waren das also 836 Schäden pro Tag. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 waren es insgesamt nur 177.000 Schäden.

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Die Schadenfälle aus Sturm, Hagel und weiteren Unwetterereignissen hatten Kosten in Höhe von 376 Millionen zur Folge, die die Allianz an ihre Kunden gezahlt hat. 2014 beliefen sich diese Kosten auf 243 Millionen Euro. Damit waren es etwa 133 Millionen Euro mehr.

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Segeln bei Wind und Wetter: Die durchschnittliche Schadenhöhe durch Unwetter in 2015 lag bei 1234 Euro.

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Kaputte Wohnungsgegenstände, ein beschädigtes Scheunendach: Folgen eines Tornados. Laut der Bilanz der Allianz wurden im vergangenen Jahr 82,8 Prozent der Schäden durch Sturm und Hagel verursacht. Mehr als 252.000 Fälle führt die Versicherung auf diese Naturgefahren zurück.

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Nach einem schweren Hagelunwetter im Erzgebirge werden Straßen geräumt. „In der Regel treten fast die Hälfte aller deutschlandweiten Unwetterereignisse in den Wintermonaten Dezember bis Februar ein“, sagt Allianz-Meteorologe Markus Stowasser. Die Stürme Mike und Niklas seien im März 2015 dagegen späte Winterstürme gewesen.

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Als eigentlich der Frühling beginnen sollte, war der März 2015 mit 35,1 Prozent aller Schäden „Sturm-Monat“ Nummer eins.

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Dunkle Gewitterwolken ziehen auf: Nicht nur sturm-technisch war der März 2015 der fleißigste. 35,5 Prozent aller Schäden aus Naturkatastrophen kamen im dritte Monat des Jahres vor.

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Gewitter über Frankfurt am Main: Mehr als 45.500 Schadenmeldungen hatten 2015 deutschlandweit Blitz und Überspannung als Ursache. „Vor allem der Süden Deutschlands sowie der Südwesten und das Erzgebirge weisen normalerweise eine hohe Blitzdichte auf“, sagt Meteorologe Stowasser. „In städtischen Regionen mit sehr verzweigten Leitungsnetzen führt ein Blitz deutlich seltener zu einem Überspannungsschaden als auf dem Land.“

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Weil es heißeren Monaten öfter zu Gewittern und Blitzen kommt, tritt dieses Wetterphänomen am häufigsten im Sommer auf – so auch im Jahr 2015. Die Allianz verzeichnet den Juli als gewitterreichsten Monat.

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Vor allem die Sturmtiefs im Mai und Juni hinterließen schwere Schäden bei Allianz Kunden. Insgesamt zahlte die Versicherung ihren Kunden für Unwetterschäden voraussichtlich 270 Millionen Euro aus. Generell traten Naturkatastrophen im vergangenen Jahr früher ein als 2014 – da gab es die meisten Schäden erst in den Sommermonaten Juni und Juli.

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Ein sonniger Herbst: Im Oktober kamen laut des Naturkatastrophenkalenders der Allianz lediglich 0,3 Prozent aller Schäden des Jahres 2015 vor. Ganz so sonnig ist der Herbst 2016 zwar nicht, doch auch in diesem Jahr sollen vor allem die Sturmtiefs in Mai und Juni schwere Schäden bei Allianz-Kunden hinterlassen haben.

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Regulierern und Verbraucherschützern sind hingegen vor allem die hohen Abschlussprovisionen ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass Vermittler Verbraucher deshalb möglichst schnell zum Abschluss drängen und dabei Produkte empfehlen, die ihnen besonders hohe Provisionseinnahmen versprechen. Die Gefahr bestehe, dass Kunden viel Geld für die Vermittlung bezahlen, aber am Ende mit einem unpassenden Versicherungsschutz dastehen. Die Kundenbedürfnisse wären dann nachrangig.

Besonders deutlich wird das beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung sowie bei der privaten Krankenvollversicherung. Hier sind die gezahlten Abschlussprovisionen am höchsten, die Bestandprovisionen hingegen gering. Mit dem Abschluss erhält der Vermittler mitunter Tausende Euro als Provision vom Versicherer. Dass die provisionsbasierte Beratung zu besseren Vertragsabschlüssen führt, lässt sich allerdings nicht feststellen. Nur etwa ein Drittel der Versicherungsnehmer hält ihren Vertrag durch, ein Drittel wird schon innerhalb der ersten drei Jahre durch den Versicherungsnehmer gekündigt. Nur bei einem Vertragsstorno innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre müssen Vermittler einen Teil ihrer Provision zurückgeben. Wird ein Vertrag zum Beispiel nach zwei Jahren gekündigt, muss der Vermittler drei Fünftel seiner Provision zurückzahlen.

Bei einem Honorarberater wird hingegen für die Beratung ein Stundensatz oder eine Pauschale vereinbart. Das Rating- und Beratungsunternehmen Assekurata schätzt, dass Verbraucher für eine Stunde eines Honorarberaters im Schnitt etwa 150 Euro zahlen. Wer nach zweistündiger Beratung über den Honorarberater eine Lebensversicherung abschließt, zahlt somit nur einen Bruchteil der sonst fälligen Provision.

Weil keine Provision fließt, bieten Honorarberater sogenannte Nettotarife an. Da die hohen Provisionszahlungen hier fehlen, ist der Tarif für den Kunden in der Regel günstiger. Gäbe es von jeder Versicherung für sämtliche Policen auch einen Nettotarif, gäbe es für den Berater auch keinen finanziellen Anreiz mehr, ein bestimmtes Produkt zu vermitteln. Der Bedarf des Kunden stünde im Fokus und Honorarberater könnten auf die gleich Produktpalette zurückgreifen, wie ein von Produktanbietern unabhängiger Versicherungsmakler, der provisionsbasiert berät.

An dem bisherigen Entwurf kritisiert der Bund der Versicherten aber, dass weder die Merkmale eines Nettotarifs näher spezifiziert sind, noch die Annahme eines Honorars von einem Versicherungsvermittler oder einer Versicherung klar verboten wird. Zudem fehle die Pflicht für die Versicherer, ihre Produkte auch in einem Nettotarif anzubieten. Interessenkonflikte zwischen Honorarberater und Produktanbieter seien daher, so der BdV, nicht auszuschließen.

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Besonderes Augenmerk lag zuletzt auf dem umstrittenen, eingangs bereits erwähnten Provisionsweitergabeverbot. Das Urteil des OLG Köln zugunsten des Online-Anbieter Moneymeets erlaubt zwar grundsätzlich das Aufteilen der Provision zwischen Kunde und Vermittler, eine Berufung ist nicht möglich. Geschäftsmodelle wie das von Moneymeets sind damit abgesegnet. Umso erstaunlicher ist daher, dass im Entwurf für die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben zur Regulierung des Versicherungsmarktes die Provisionsweitergabe durch den Berater wieder verboten werden soll.

Tatsächlich hat die Versicherungslobby dafür gesorgt, dass laut Gesetzentwurf Vermittler ihre Provision nicht mit dem Kunden teilen dürfen. Der Versicherungsverband GDV sieht in der Provisionsweitergabe laut Stellungnahme die Gefahr, dass sich Kunden dann für rabattierte Produkte entscheiden könnten, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Die nötige Sachkenntnis billigt der GDV damit nur dem Vermittler zu, selbst fachkundige Kunden profitieren nicht vom geringeren Beratungsaufwand.

Ähnlich argumentieren Verbraucherschützer allerdings auch gegen hohe Provisionen für den Vermittler. Auch die könnten blind für den Bedarf des Kunden machen. Der BdV hält das Verbot einer Provisionsweitergabe an den Kunden zumindest für problematisch. Dadurch würde die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – insbesondere im Fintech-Bereich – behindert. Offenbar wollte genau das das OLG Köln mit seinem Urteil verhindern: Dass das Versicherungsgeschäft weiter ausschließlich in der Hand des provisionsbasierten Vertriebs bleibt.

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