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Verfahren gegen Gründer Rodbertus eingestelltProkon war kein Schneeballsystem

Drei Jahre nach der Prokon-Pleite hat die Staatsanwaltschaft zwei Verfahren gegen die Geschäftsführer um Firmengründer Carsten Rodbertus eingestellt. Ganz aufatmen kann der Ex-Chef des Windparkbetreibers trotzdem nicht.Lars-Marten Nagel 05.09.2017 - 17:30 Uhr Artikel anhören

Teilerfolg für den Ex-Prokon-Chef vor Gericht.

Foto: picture alliance/dpa

Berlin. Carsten Rodbertus war immer überzeugt, seine Windparks seien Sachwerte. Wenn er die stillen Reserven der Parks benutze, um mit neuem Anlagegeld Altinvestoren auszuzahlen, „dann halte ich das nicht für ein Schneeballsystem“. Das sagte Carsten Rodbertus, 56, im Frühjahr 2013. Bald darauf rutschte Prokon in die Existenzkrise.

Neue Windparks konnte Rodbertus damals kaum noch eröffnen. Stattdessen tätigte er sonderbare Millioneninvestitionen etwa in rumänische Wälder. Obwohl Anlegerschützer warnten, dass Prokon die Zinsen nicht aus dem operativen Geschäft erwirtschaften könne, hatten am Ende 75.000 Anleger 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert. Auf die Pleite im Januar 2014 folgten viele Strafanzeigen, über die das Handelsblatt auch berichtet hat.

Drei Jahre später präsentiert die Staatsanwaltschaft in Lübeck nun ein Teilergebnis. Die Strafverfolger haben kein Schneeballsystem gefunden, wie eine Sprecherin dem Handelsblatt mitteilt. Die Ermittlungen wegen Betrug und Untreue gegen die Prokon-Geschäftsführer sind „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden.

Bis zur Insolvenz habe Prokon allenfalls die Hälfte der angepriesenen Renditen erwirtschaftet. Die Windparks seien jedoch als „langfristiger Renditebringer“ angelegt worden, begründet die Behörde ihre Entscheidung. Anders ausgedrückt: Bei Prokon mag es Missmanagement gegeben haben, ein Betrug war es nicht.

Verdacht auf Insolvenzverschleppung bleibt

Beim Untreue-Verdacht prüften die Ermittler ein Darlehen von 130 Millionen Euro an ein Sägewerk im sächsischen Torgau. Den Insolvenzverwaltern gelang es aber, das Darlehen von einer Großbank ablösen zu lassen. So sei auch die Investitionsentscheidung von Rodbertus nicht zu beanstanden, urteilt die Staatsanwaltschaft.

Ganz aufatmen kann der 2014 vom Insolvenzverwalter abgesetzte Firmenchef trotzdem nicht, denn die Ermittlungen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung fielen nicht so eindeutig aus. Die Staatsanwälte sehen zwar von einer Anklage ab, aber nur, weil gegen die Beschuldigten noch ein weiteres Verfahren laufe, „in dem sie im Falle einer Verurteilung mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen haben“.

Wie genau der Vorwurf in diesem mysteriösen Verfahren lautet, ist unklar. Die Sprecherin verweist auf „Vorschriften der Geheimhaltung“ im Landespressegesetz. Derart zugeknöpft sind Strafverfolger oft dann, wenn es um Steuervergehen geht. Immerhin wurde bei Prokon lange ziemlich frei mit Millionengeldern hantiert.

Prokon

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Der Prokon-Gründer möchte weder über die eingestellten noch über das offene Verfahren sprechen. „Das Telefonat können wir ganz schnell beenden, ich werde darauf nicht reagieren“, sagt er, als ihn das Handelsblatt auf seinem Mobiltelefon erreicht.

Seine Fans verehrten Rodbertus als ökologischen Überzeugungstäter. Viele erinnern sich noch an sein Auftreten mit langem Zopf und Sandalen, einem Sekten-Guru nicht unähnlich. Zu Terminen reiste er im rollenden Understatement, einem Dacia Duster, durch die Republik. Schwer vorzustellen, dass ihm die Entlastung durch die Staatsanwaltschaft heute großen Trost spendet.

Für Prokon ging es nach der Pleite und ohne Rodbertus wieder aufwärts. Das Insolvenzverfahren wurde Mitte 2015 aufgehoben. Seither sind die Itzehoer als Genossenschaft für Windenergie und Stromhandel tätig. Die Anleger werden am Ende etwas mehr als die Hälfte ihres Kapitals zurückerhalten. Für eine Insolvenz ist das erstaunlich gute Quote.

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