Steuererklärung 2023: So können Studenten von einer Erklärung profitieren
Frankfurt. Die Schule ist vorbei, jetzt beginnt das Erwachsenenleben - für viele mit einem Studium an der Uni. Ein Vollzeitjob ist noch in weiter Ferne, eine Steuererklärung kann aber auch schon für Studenten sinnvoll sein.
Das gilt auf jeden Fall im Zweitstudium. Im Erststudium können sich vor allem diejenigen die Steuererklärung noch sparen, die größtenteils von ihren Eltern gesponsert werden.
„Eine Ausnahme gilt nur für Studierende, die bereits ein eigenes Einkommen haben“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Gleiches gilt für den, der bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt, also in Steuerklasse VI veranlagt ist.
Wer also während seines Studiums arbeitet und dadurch einen gewissen Betrag einnimmt, dem steht die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 bevor. Doch welche Regelungen gelten hierfür – und wie können Studierende Steuern sparen?
Wer welche Studiengebühren absetzen kann, was unter die Sonderausgaben fällt, wo der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium liegt und was beim Kindergeld für Studierende zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Text zur Studenten-Steuererklärung.