Steuererklärung: Wie Sie aus Ihrem Urlaub für die Steuer eine Dienstreise machen
Mit den richtigen Tricks funktioniert das. Wir zeigen, was Sie dabei beachten müssen.
Foto: ImagoDüsseldorf. Im Büro wird es immer heißer, und die kühle Brise am nächsten Strand klingt so verlockend wie nie? Zeit für eine Sommerpause! Bei Selbständigen heißt es jedoch oft: Urlaub, was ist das? Sie arbeiten trotzdem am Projekt weiter, weil sie gerade noch einen supereiligen Auftrag reinbekommen haben – viele schleppen die Arbeit dann auch noch mit in den Urlaub.
Die gute Nachricht: Wer das geschickt anstellt, wer Office und Strand verbindet und beispielsweise Urlaubsort und -zeit nutzt, um sich mit neuen Geschäftspartnern zu treffen, kann einige Kosten steuerlich geltend machen. Wie man das am besten tut, weiß Paul-Alexander Thies, Chef des Online-Buchhaltungstools Billomat.
Für den Job einmal nach New York, Mailand oder Barcelona? Da könne es sich lohnen, noch ein paar Tage dran zu hängen und ein bisschen die Stadt zu erkunden. Doch wie sieht es nun mit den Kosten für An- und Abreise, Verpflegung vor Ort oder dem Hotel aus? „Werden Geschäftsreise und Urlaub verbunden, handelt es sich um gemischte Reisekosten, die beim Finanzamt absetzbar sind. Je nachdem wie hoch der private und geschäftliche Anteil der Reise ist, können die Ausgaben anteilig abgesetzt werden“, erklärt Thies. „Sind 75 Prozent der Reise geschäftlich und 25 Prozent privat, können die Kosten also auch zu drei Vierteln eingereicht werden.“ Um überhaupt Reiseausgaben absetzen zu können, müssen jedoch mindestens 10 Prozent der Zeit einen klaren beruflichen Nutzen haben.