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SteuerWas passiert, wenn Sie die Abgabefrist verpassen

Heute läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2022 aus. Was Sie bei Verspätung zahlen müssen – und wer eine Fristverlängerung bekommt.Laura de la Motte 02.10.2023 - 08:15 Uhr Artikel anhören

Steuerzahler müssen Fristen einhalten. Nur in Ausnahmefällen gewähren Finanzämter Aufschub.

Foto: Imago

Frankfurt. Die Steuererklärung einreichen oder den Start ins neue Jahr feiern – einige Leute entscheiden sich in der Silvesternacht tatsächlich für Ersteres. Im vergangenen Jahr wurde die erste Steuererklärung um 0:11 Uhr übertragen, berichtet die Steueranwendung Wiso. Viele kümmern sich um die Abgabe allerdings normalerweise erst kurz vor knapp.

Für die Abgabe der Steuererklärung für 2022 steht wieder etwas mehr Zeit zur Verfügung, doch das Fristende für Abgabepflichtige ist da. Ein Versäumnis kann teuer werden. Wie lange außerdem die Fristen mit und ohne Steuerberater gelten, wie Sie eine Fristverlängerung beantragen und was droht, wenn Sie bei der Abgabe trödeln: Lesen Sie alles Wichtige jetzt im neuen Teil unserer Ratgeberserie.

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2022 abgeben?

Am 30. September 2023 endet die Frist für diejenigen, die für 2022 eine Erklärung abgeben müssen. Achtung: Weil dieser Tag ein Samstag ist, gilt Montag, der 2. Oktober 2023 als letzter Tag. Wegen der Coronapandemie und der Energiekrise infolge des Ukrainekriegs und des damit verbundenen gestiegenen Aufwands insbesondere für Steuerberater hat der Gesetzgeber – wie schon in den vergangenen Jahren – wieder extra Zeit eingeräumt. In Vorkrisenjahren mussten die Steuerpflichtigen schon Ende Juli fertig sein.

Wann endet die Frist mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, für den endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2022 sogar erst am 31. Juli 2024.

Wer trotzdem Schwierigkeiten hat, den Termin einzuhalten, der sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen und darin den neuen Abgabetermin mitteilen. „Wenn es im Rahmen bleibt, ist das in der Regel kein Problem“, bestätigt Thomas Eigenthaler, ehemaliger Chef der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG). Als unproblematisch gilt eine Bitte um vier bis sechs Wochen Verlängerung, denn rund um den offiziellen Abgabetermin stapeln sich in den Finanzämtern ohnehin die Steuererklärungen.

Wie kann ich die Frist für die Steuererklärung 2022 verlängern?

Den Antrag zur Fristverlängerung können Steuerpflichtige begründen. Beispielsweise durch:

  • noch fehlende Unterlagen,
  • Krankheit der Steuerpflichtigen oder eines Familienangehörigen,
  • Umzug oder
  • längere Abwesenheit im Ausland.

Was inzwischen nicht mehr von allen Finanzämtern akzeptiert wird: der schlichte Hinweis auf eine erhöhte Belastung durch Arbeit und Kinderbetreuung wie in den Zeiten der Corona-Lockdowns.

Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler, warnt gleichwohl davor, die Verlängerung als reine Formsache abzutun. „Es gibt keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung“, warnt sie. Es handele sich hier um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts.

Nur wer sich überhaupt nicht rührt, hat schlechte Karten. „Wer den Abgabetermin verstreichen lässt, ohne sich zu melden, der muss schon triftige Gründe anführen, um auf Verständnis der Finanzbeamten zu treffen“, mahnt Eigenthaler. Das könne eine plötzliche schwere Erkrankung sein oder auch, wenn Angehörige die Steuererklärung für einen Verstorbenen machen müssen.

Fristverlängerung per Anruf möglich

Eine Verlängerung der Abgabefrist kann grundsätzlich formlos per Anruf – besser aber schriftlich – beim zuständigen Sachbearbeiter erbeten werden. Auch über das elektronische Steuerportal der Finanzverwaltung „Elster“ ist der Antrag auf Fristverlängerung möglich.

Längst nicht alle Bürger sind allerdings überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Wer ledig ist, nur von einem Arbeitgeber Lohn bezieht und keine weiteren Einkünfte von mehr als 410 Euro bezieht – etwa in Form von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld oder aus einer Nebentätigkeit und Vermietung –, muss sich gegenüber dem Finanzamt nicht erklären.

Meist lohnt sich der Papierkram trotzdem. Zuletzt lag die durchschnittliche Steuererstattung laut Statistischem Bundesamt bei 1072 Euro. Und keine Sorge: Wer freiwillig abgibt und nachzahlen soll, kann seine Steuererklärung zurückziehen. Bürger, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dürfen sich zudem vier Jahre Zeit lassen. Für das Jahr 2022 können diese Steuerzahler ihre Erklärung also sogar erst am 31. Dezember 2026 abgeben.

Was droht, wenn ich die Frist für die Steuererklärung 2022 versäume?

Wer die Abgabe der Steuererklärung auf die lange Bank schiebt, sollte sich sicher sein, dass wirklich keine Abgabepflicht besteht. Ansonsten können Verspätungszuschläge oder gar Steuerschätzungen drohen. Die Regel dazu wurde seit dem Steuerjahr 2018 verschärft. So lag es bis dato im Ermessen der Finanzbeamten, ob sie Verspätungszuschläge verlangten und wie hoch sie diese ansetzten.

Inzwischen gilt: Nur noch bei kurzen Verspätungen besteht weiterhin ein Ermessensspielraum. Wenn Steuerzahler ihre Erklärung für 2022 nach dem 2. Oktober 2023, aber vor dem 31. Juli 2024 abgeben, dürfen Finanzbeamte selbst entscheiden, ob sie Zuschläge verlangen. Sie können sich aber nur für oder gegen die Zuschläge entscheiden, bei der Höhe gibt es keinen Spielraum.

Der Verspätungszuschlag beträgt pro angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzüglich gegebenenfalls geleisteter Vorauszahlungen – mindestens jedoch 25 Euro. Ist die Frist für den Ermessensspielraum abgelaufen, erhebt das Finanzamt automatisch den Verspätungszuschlag.

Er dient dazu, die Steuerzahler zu einer rechtzeitigen Abgabe ihrer Steuererklärung zu motivieren.

Ratgeber Steuererklärung 2022

Am 2. Oktober ist Fristende – Wie Sie jetzt das Maximum rausholen

Steuererstattung kann zur Nachzahlung werden

Bei jenen, die verspätet abgeben, aber eine Rückzahlung vom Fiskus bekommen, liegt es weiterhin im Ermessen der Finanzbeamten, ob sie einen Verspätungszuschlag verlangen. Wenn die Steuerpflichtigen aber Pech haben und an einen besonders strengen Sachbearbeiter geraten, wird aus einer Rückerstattung sogar eine Nachzahlung.

Beispiel: Eine Bürgerin gibt ihre Steuererklärung acht Monate zu spät ab und bekommt eigentlich eine Erstattung von 160 Euro zugesprochen. Diese wird jedoch mit einem Verspätungszuschlag von 200 Euro verrechnet. Am Ende muss die Steuerzahlerin wegen ihrer Trödelei noch 40 Euro nachzahlen.

Obligatorisch sind diese Zuschläge immer, wenn Bürger Steuern nachzahlen müssen. In diesen Fällen kann das Zeitlassen richtig teuer werden. Denn sobald die 15-monatige Karenzzeit nach Ende des Steuerjahrs abläuft (für das Jahr 2022: 1. September 2024), werden auf die Steuernachzahlung neben dem Verspätungszuschlag auch noch Zinsen fällig. Wer eine Steuererstattung erhält, bekommt die Zinsen dagegen vom Finanzamt ausgeschüttet.

Höhe der Nachzahlungszinsen wurde reduziert

2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bislang geltenden 0,5 Prozent pro Monat aufgrund des bereits seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsniveaus für verfassungswidrig (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Rückwirkend zum 1. Januar 2019 wurde der Zinssatz daher geändert. Künftig fallen 0,15 Prozent pro Monat an. Die Angemessenheit dieses Wertes soll künftig alle zwei Jahre überprüft werden. Steuerpflichtige müssen sich um die Zinsen nicht weiter kümmern. Das Finanzamt sorgt selbst für die korrekte Ermittlung und Abführung der neuen Zinsen.

Mitunter fordert das Finanzamt auch zur Abgabe der Steuererklärung auf. Ein Grund dafür kann sein, dass wiederholt freiwillige Erklärungen – unter Ausschöpfung der Vierjahresfrist – abgegeben wurden und der Steuerzahler dadurch seine Steuererstattung verzinst bekam. Wenn Bürger eine solche Aufforderung erhalten, müssen sie dieser nachkommen.

Sind sie nicht gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, müssen sie dies darlegen und zugleich auf ihre freiwillige Erklärung und damit auch eventuell auf eine Steuererstattung verzichten. Ansonsten kann ihnen zum Beispiel eine Schätzung drohen, die aber oft zu hoch ausfällt. Wer einen Schätzungsbescheid erhält, kann dagegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Was tun, wenn ich schon die Frist für die Steuererklärung 2021 verpasst habe?

Einige Steuerzahler sind noch mit der Erklärung für das Steuerjahr 2021 im Rückstand. Diese sollten sich umgehend beim Finanzamt melden und eine Begründung mitteilen. Mit etwas Glück gewährt das Finanzamt eine rückwirkende Fristverlängerung und sieht von einem Verspätungszuschlag ab, für den es bis Ende August 2023 ohnehin einen Ermessensspielraum hat.

Immerhin: Der Termin, ab dem Zinsen anfallen, wurde zuletzt ebenfalls verschoben. Statt am 1. April 2023 beginnt der sogenannte Zinslauf erst am 1. Oktober 2023.

Steuererklärung 2021 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch, denn diese müssen die Steuererklärung für 2021 erst bis 31. August 2023 vorlegen.

Die Profis verlangen für ihre Leistung jedoch Gebühren. Steuerberater nehmen ein Honorar, das abhängig ist von Einkommen und Aufwand. Die Lohnsteuerhilfevereine fordern eine Mitgliedsgebühr, die nach Einkommen gestaffelt ist. Dafür nehmen sie nur Angestellte und Rentner ohne hohe Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige sollten hier gut kalkulieren. Unter Umständen ist selbst der Verspätungszuschlag günstiger als ein Berater.

Wer die Abgabe auf die lange Bank geschoben hat und dennoch keinen Profi hinzuziehen will, sollte umgehend eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen und diese stichhaltig begründen. Sich dabei lediglich auf die verlängerte Abgabefrist für die Berater zu berufen, lassen die Finanzbeamten jedoch nicht gelten.

Denn den Steuerberatern wurde ein zusätzlicher Aufschub gewährt, weil sie erst in der Coronapandemie und nun auch in der Energiekrise für die Unternehmen und Selbstständigen die Anträge für die staatlichen Hilfen übernehmen. Auch die Lohnsteuerhilfevereine haben seit den Krisenjahren vermehrt mit Kurzarbeitern zu tun, die erstmalig eine Erklärung abgeben müssen.

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Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben.
Eine Steuererklärung machen muss, wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt. Gleiches gilt für diejenigen, die keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug hatten, aber deren Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente im Jahr 2024 über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro liegt.
Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, muss eine Veranlagung gemacht werden.
Wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V besteuert wurde, besteht die Pflicht zur Steuererklärung. Gleiches gilt, wenn die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurden. Auch ein Arbeitnehmer, der geschieden wurde – oder dessen Ehegatte gestorben ist – und der im gleichen Jahr wieder geheiratet hat, muss die Erklärung machen.
Wer innerhalb eines Jahres gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war, ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Auch wer zwei Arbeitgeber nacheinander hatte und wenn ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde, muss sich veranlagen lassen.
Beim Finanzamt muss auch derjenige eine Erklärung einreichen, bei dem zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortrag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen.

Dieser Artikel erschien bereits am 23. März 2023. Der Artikel wurde im September erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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