Abgasskandal: Stuttgarter „Diesel-Richter“ muss Daimler-Verfahren abgeben
Der Konzern ist mit seinem Befangenheitsantrag beim Oberlandesgericht durchgekommen.
Foto: dpaDüsseldorf. Nach VW hat sich auch der Autobauer Daimler mit seiner Ablehnung des Stuttgarter „Diesel-Richters“ durchgesetzt. Das Oberlandesgericht erklärte einen entsprechenden Antrag des Konzerns, der den Juristen für befangen hält, am Donnerstag zumindest in einem Verfahren für begründet.
Damit dürfe der Richter dort nicht mehr tätig sein, teilte das OLG mit. Daimler hatte den Richter in einer ganzen Reihe von Verfahren mit dem Vorwurf der Befangenheit abgelehnt. Über weitere gleichartige Fälle müsse der Senat aber noch entscheiden, hieß es. Der aktuelle Beschluss, mit dem eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werde, sei nicht anfechtbar.
Nach Informationen des Handelsblatts handelt es sich bei dem Richter um Fabian Richter Reuschle. Dieser wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Sache äußern. In Justizkreisen spricht man von einer „öffentlichen Hinrichtung“ des umstrittenen Richters, Beobachter sehen die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr.
Zuletzt hatte Reuschle eine Abgasklage gegen Porsche dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und damit seinen Ruf als Schrecken der Autoindustrie manifestiert.
Daimler begrüßte die OLG-Entscheidung, die zunächst nur für für eines von 21 Verfahren gilt, die Reuschle führte. „Wir gehen davon aus, dass auch bei unseren anderen Verfahren, die diesem Richter zugeteilt wurden, vergleichbar entschieden wird“, erklärte eine Sprecherin.
In mehreren Tausend Schadensersatzprozessen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten seien mehr als 95 Prozent der Urteile zu Gunsten von Daimler ausgefallen. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Diesel-Pkw will der Bundesgerichtshof am 27. Oktober fällen.
Bekannt für akribische Herangehensweise
Der Richter des Stuttgarter Landgerichts war im Zuge zahlreicher „Dieselgate“-Verfahren gegen Volkswagen bundesweit bekannt geworden. Auf Antrag von VW und der Holding Porsche SE wurde er schließlich auch dort wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelöst – was eine regelrechte Kaskade von weiteren Befangenheitsanträgen gegen andere Richter ausgelöst hatte, die noch nicht abgearbeitet ist.
Im Fall von Daimler kam das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass aus Sicht des Konzerns der Eindruck entstehen könne, dass das Verfahren nicht unbefangen und unparteiisch sei – was für eine Ablehnung ausreicht. Der Richter vermittle unter anderem den Eindruck, nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu erforschen.
Zudem gebe es grobe Verfahrensfehler in seiner Prozessführung. Inwieweit ihm diese jedoch vorzuwerfen sind, ist umstritten. Das Oberlandesgericht hält ihm offenbar unter anderem vor, Entscheidungen als Einzelrichter getroffen zu haben, obwohl eine Kammer zuständig sei. Außerdem habe Reuschle sich bei seinen Entscheidungen nicht allein am Sachverhalt orientiert, den die Streitparteien vorgetragen haben.
Der Jurist ist bekannt für seine akribische Herangehensweise und macht immer wieder auch allgemeine rechtliche Ausführungen, die über den zu entscheidenden Fall hinausgehen. Offensichtlich wurde ihm das nun zum Verhängnis.
Mit Agenturmaterial