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InsolvenzenZahl der Firmenpleiten sinkt im Mai trotz Corona weiter

Die Amtsgerichte haben zuletzt fast zehn Prozent weniger Insolvenzen gemeldet. Grund für diese Entwicklung dürfte die seit März ausgesetzte Antragspflicht sein. 10.08.2020 - 09:56 Uhr

Die Zahl ging im Mai zurück.

Foto: dpa

Berlin. Trotz Coronakrise ist die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland zuletzt weiter gesunken. Im Mai meldeten die Amtsgerichte 1504 Unternehmensinsolvenzen und damit 9,9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte.

Die wirtschaftliche Not vieler Firmen durch Corona spiegele sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Insolvenzen wider, erklärten die Statistiker. Ein Grund dafür sei, dass die Antragspflicht für Firmen-Pleiten seit dem 1. März ausgesetzt ist. Sollte diese Regelung ab Oktober fallen, rechnen Experten mit einem deutlichen Anstieg.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,1 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor waren es rund 2,5 Milliarden.

Meisten Pleiten im Handel

„Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2019“, so das Bundesamt.

Die meisten Firmenpleiten gab es diesmal im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 247 Fällen. Unternehmen des Baugewerbes stellten 235 Insolvenzanträge, während es im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 168 und im Gastgewerbe 164 Fälle gab.

Neben Firmen meldeten 6028 übrige Schuldner Insolvenz an. Das waren 20,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4335 Insolvenzanträge von Verbrauchern sowie 1365 von ehemals Selbstständigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Der deutliche Rückgang der Anträge von Verbrauchern von 23,4 Prozent erklärt sich den Statistikern zufolge durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Coronakrise und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zudem hätten Verbraucher ihren Insolvenzantrag wegen der Pandemie vielfach verschoben.

rtr
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