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Homo oeconomicusBei einer zweiten Coronawelle braucht es eine Verkürzung der Arbeitszeit

Die Kosten von gesundheitspolitisch notwendigen Einschränkungen dürfen nicht abermals auf dem Rücken von Frauen und Eltern abgeladen werden. Benötigt wird eine „Corona-Teilzeit“.Miriam Rehm 31.08.2020 - 09:39 Uhr

Miriam Rehm ist Ökonomieprofessorin an der Universität Duisburg-Essen.

Foto: UDE

Viele Eltern mussten in der Coronakrise zusätzlich zur Erwerbsarbeit auch noch ganztags die Kinder betreuen. Solche Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen allerdings in Deutschland nach wie vor hauptsächlich Frauen. Während Corona weiteten sie diese Tätigkeit sowohl in Stunden als auch relativ zu Männern noch aus. Kinder im Homeoffice nebenbei zu betreuen ist aber praktisch unmöglich.

Und so ist es wenig überraschend, dass Frauen seit der Coronakrise gestresster sind und ihre Erwerbsarbeit stärker reduzierten. Aber auch Männer arbeiteten weniger, weil sie Kinder betreuen mussten. Besonders betroffen von diesen erzwungenen Arbeitszeitverkürzungen sind Familien mit ohnehin bereits niedrigem Einkommen.

Corona wirft somit Verteilungsprobleme auf. Frauen erhielten bereits vor Corona jeden Monat ein Fünftel weniger Arbeitseinkommen als Männer. Ein Grund für diese Einkommensschere ist die ungleiche Arbeitszeit: Zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, Männer nur ein Drittel. Und dieser Anteil steigt seit Jahren an. In Deutschland sind die Einkommensverluste für Frauen mit Kindern im internationalen Vergleich mit am höchsten.

Mehr Freizeit für die zweite Coronawelle

Doch Corona zeigte auch: Mehr Zeit zu haben, ist schön. Viele Eltern haben trotz Doppelbelastung die Zeit mit ihren Kindern sehr genossen. Und viele Menschen haben erlebt: Das Leben muss keine endlose Tretmühle von Arbeit, Kinderbetreuung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sein.

Was also tun, wenn im Herbst eine zweite Coronawelle kommt? Die Kosten von gesundheitspolitisch notwendigen Einschränkungen dürfen nicht abermals auf dem Rücken von Frauen und Eltern abgeladen werden. Deshalb braucht es eine Verkürzung der Arbeitszeit – eine „Corona-Teilzeit“, deren Kosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt und vom Staat bezuschusst werden.

Corona-Teilzeit

So könnten bei Reduktion der Arbeitszeit um 20 Prozent zum Beispiel 10 Prozent Lohnkürzung durch den Arbeitnehmer, 5 Prozent von den Arbeitgebern und 5 Prozent aus Steuermitteln getragen werden. Aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit sollte diese Corona-Teilzeit bei ungleicher Erwerbsarbeitszeit nur dem Partner mit der höheren Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Arbeiten beide gleich viel, können beide reduzieren. Alternativ kann der Staat als Bonus für eine Angleichung der Arbeitszeiten der Partner einen größeren Anteil übernehmen.

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Für die Arbeitenden liegt der Vorteil auf der Hand: ein zusätzlicher Tag Wochenende. Da derzeit Familien mit niedrigem Einkommen besonders häufig ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, verlieren sie bei einer Corona-Teilzeit zumindest weniger Einkommen. Für die Unternehmen sollten 5 Prozent der Kosten tragbar sein; die Forschung zeigt, dass eine kürzere Arbeitszeit sogar bei Teilzeit mit höherer Produktivität einhergeht.

Auch der Staat hat eine gesündere, leistungsfähigere und zufriedenere Bevölkerung. Eine ausgewogen finanzierte und geschlechtergerechte Arbeitszeitverkürzung wäre ein wichtiger Schritt zur Normalisierung unserer Arbeits- und Familienwelt.

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