Bankenaufsicht: Bafin-Mitarbeiter machten auffällig viele Derivate-Geschäfte mit Wirecard-Aktien
Mitarbeiter der Bafin haben in diesem Jahr besonders häufig private Wertpapiergeschäfte mit Wirecard-Bezug abgeschlossen.
Foto: ReutersFrankfurt. Die privaten Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern der Finanzaufsicht Bafin mit Wirecard-Papieren haben ein Nachspiel: Die Behörde will diese Geschäfte nun noch einmal gesondert überprüfen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Zudem wird durch die Antwort erstmals deutlich, in welchem Ausmaß Bafin-Mitarbeiter mit Wirecard-Wertpapieren handelten: Danach zeigten im ersten Halbjahr dieses Jahres 56 Mitarbeiter insgesamt 196 private Geschäfte mit Wirecard-Bezug an – nach nur 137 Geschäften von 41 Mitarbeitern im gesamten Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg bei den privaten Wirecard-Transaktionen von rund 40 Prozent. Insgesamt beschäftigt die Bafin mehr als 2700 Menschen.
Damit ist klar, dass Bafin-Beschäftigte auch in absoluten Zahlen sehr viel aktiver mit Wirecard-Aktien handelten und nicht nur prozentual gesehen. Denn bislang war nur bekannt, dass Wirecard die mit Abstand am häufigsten gehandelte Einzelaktie unter Bafin-Mitarbeitern war. 2019 hatten danach 1,7 Prozent aller privaten Transaktionen einen Wirecard-Bezug, im ersten Halbjahr 2020 bereits 2,4 Prozent, wie eine parlamentarische Anfrage des Finanzexperten der Grünen, Danyal Bayaz, gezeigt hatte.
Nun heißt es: Für private Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard, die in den Jahren 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 von den Bafin-Beschäftigten angezeigt wurden, sei „eine Sonderauswertung eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist“.
„Die Sonderauswertung zeigt, dass die BaFin-Führung inzwischen die Dimension des Vorgangs erkannt hat und vorsichtig geworden ist, einen Verstoß einzelner Mitarbeiter auszuschließen“, sagte Schäffler dem Handelsblatt. „Es bestätigt sich immer mehr, dass die Bafin schlecht geführt wird und ein Problem mit der eigenen Governance hat“, so Schäffler. Die Bafin wollte sich auf Anfrage nicht zu der Sonderauswertung äußern.
Die Bafin steht im Zuge des Skandals um den mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard in der Kritik: Zum einen, weil die Behörde die betrügerischen Aktivitäten des Konzerns trotz Warnungen nicht entdeckte, zum anderen, weil es ihren Mitarbeitern erlaubt war, mit Wirecard-Aktien zu handeln.
In vielen angelsächsisch geprägten Ländern und bei der Europäischen Zentralbank ist es Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden untersagt, mit Aktien von regulierten Unternehmen Geschäfte zu machen. Bei der deutschen Bafin ist das nur verboten, wenn ein Mitarbeiter über Insiderinformationen verfügte. Mittlerweile hat die Bafin solche Geschäfte untersagt.
Die privaten Geschäfte der Bafin stehen unter anderem auch deshalb in der Kritik, weil die Behörde mit Blick auf Wirecard zum Teil wichtige, potenziell kursrelevante Entscheidungen getroffen hatte. So verbot sie unter anderem im Februar 2019 für zwei Monate Leerverkäufe in Wirecard-Aktien und damit Wetten, die auf fallende Kurse setzen.
Anfang Juni erstattete die Bafin Strafanzeige gegen Wirecard wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Und wenige Tage vor der Insolvenz des Wirecard-Konzerns stoppte die Bafin den freien Zugriff des Konzerns auf seine Konten bei der Wirecard Bank und damit auf wesentliche liquide Mittel, um so die Bank zu schützen.
Bafin-Mitarbeiter haben vor allem im Mai und Juni mit Wirecard-Aktien gehandelt
Ausgerechnet in der nachrichtlich besonders kritischen Phase zwischen Ende April, als der verheerende Sonderbericht der KPMG erschien, und der Insolvenz Wirecards Ende Juni handelten Bafin-Mitarbeiter besonders intensiv mit Wirecard-Aktien: Von den 196 Transaktionen, die im ersten Halbjahr gemeldet wurden, entfielen 67 Geschäfte auf Mai sowie 75 Geschäfte auf Juni. Das entspricht einem Anteil von gut 70 Prozent.
Auffällig ist auch der häufige Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die im ersten Halbjahr 2020 zum Einsatz kamen. Mit solchen Instrumenten kann man unter anderem auch auf fallende Kurse des Unternehmens setzen oder ein bestehendes Aktienengagement gegen Verluste absichern. Mit 77 Transaktionen hatten sie einen Anteil von rund 40 Prozent an den privaten Wirecard-Trades. Im Vorjahr lag der Anteil erst bei 16 Prozent.
Insbesondere in den beiden kritischen Monaten Mai und Juni nutzte eine kleine Anzahl an Mitarbeitern diese Derivategeschäfte bei Wirecard sehr häufig: Von den 142 für Mai und Juni gemeldeten privaten Wirecard-Geschäften entfiel rund die Hälfte – insgesamt 68 – auf derivative Instrumente.
Grundsätzlich kann man mit Derivaten auf steigende wie auf fallende Kurse setzen, und die Aufstellung des Bundesfinanzministeriums trifft keine Aussage darüber, was genau hinter den Derivategeschäften der Bafin-Mitarbeiter steckt. Genauer Aufschluss könnte dabei die nun angesetzte Sonderauswertung der Bafin nach Paragraf 28 des Wertpapierhandelsgesetzes geben. In diesem Fall kann der zuständige Beauftragte von den Beschäftigten nähere Auskünfte einholen und die Vorlage von Unterlagen über die getätigten Geschäfte verlangen.
Erste Konsequenzen hatte die Bafin bereits nach Bekanntwerden der privaten Wirecard-Geschäfte gezogen: Die Behörde hat den Mitarbeitern im Vorgriff auf eine geplante Gesetzesänderung Geschäfte mit Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen oder Derivaten von Unternehmen, die von ihr beaufsichtigt werden, verboten. Auch die Bafin-Zuständigkeit für eine Tochter – im Fall von Wirecard war das die Wirecard Bank – soll dafür schon ausreichen. Ähnlich strikte Regeln gelten längst für das Bafin-Direktorium und auch für Mitarbeiter der Bundesbank.
Nach Wirecard-Skandal: Finanzminister will Wertpapierhandelsgesetz ändern
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant auch eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes, das ein weitreichendes Verbot privater Finanzgeschäfte für Bafin-Mitarbeiter vorsehen soll. Aus Sicht des FDP-Abgeordneten Schäffler hat sich die Regierung damit reichlich Zeit gelassen. „Olaf Scholz muss sich fragen, wieso er erst jetzt rechtliche Konsequenzen ziehen will. Immerhin sind die verstärkten Finanzgeschäfte der Bafin-Mitarbeiter im Grundsatz seit Monaten bekannt“, sagt er.
Das Bundesfinanzministerium hatte sich zunächst nicht an den Ethikregeln der Bafin gestört und deren interne Kontrollen als „streng und angemessen“ bezeichnet. Im Ministerium selbst gibt es keine Anzeigepflicht für private Wertpapiergeschäfte. Das Ministerium teilte gegenüber Schäffler aber nicht mit, dass es an „ergänzenden Regelungen für die Beschäftigten“ arbeitet.