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InfektionsschutzgesetzRegierung beschließt Corona-Notbremse – Nächtliche Ausgangssperren für große Teile des Landes

Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt. Doch in den Regierungsfraktionen gibt es noch erheblichen Unmut.Daniel Delhaes, Jan Hildebrand, Jürgen Klöckner und Frank Specht 13.04.2021 - 15:39 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Notbremse soll per Gesetz durchgesetzt werden.

Foto: Reuters

Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesgesundheits- und des Innenministeriums hat das Kabinett am Vormittag beschlossen. Innerhalb der Regierungskoalition gibt es aber noch erheblichen Unmut über die geplante Neuregelung.

Mit der Neuregelung werden Arbeitgeber verpflichtet, nicht im Homeoffice tätigen Beschäftigten mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten. Die geänderte Arbeitsschutzverordnung soll nach Aussage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der kommenden Woche in Kraft treten.

Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. So steht es im Kabinettsentwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der dem Handelsblatt vorliegt. Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte die neue Notbremsen-Regelung am Dienstag: „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig. Denn die Lage ist ernst.“ Sie verwies dabei auf die schwierige Lage auf den Intensivstationen und die dort arbeitenden Ärzte und Pfleger: „Wir dürfen sie nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen.“

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