Gastkommentar: Die Montanmitbestimmung – ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft
Armin Laschet ist Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und Bundesvorsitzender der CDU. Reiner Hoffmann ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Foto: ullstein bild - Gawrisch/WELT; dpa [M]Es war gleich in doppelter Hinsicht eine historische Weichenstellung, als der Deutsche Bundestag vor 70 Jahren – am 10. April 1951 – das Montan-Mitbestimmungsgesetz verabschiedete.
Keine zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik wurde damit in den Kernbranchen des Industrielandes – dem Bergbau und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie – einer der Grundsteine unserer Sozialen Marktwirtschaft gelegt. Unsere Wirtschafts- und Werteordnung verbindet Freiheit und marktwirtschaftliches Handeln mit Solidarität und sozialem Ausgleich.
Dreh- und Angelpunkt der Sozialen Marktwirtschaft ist die Verantwortung jedes Einzelnen – für sich selbst, für andere und für die gesamte Gesellschaft. Die Montanmitbestimmung hat den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, gestaltend und konstruktiv Einfluss auf die Geschicke ihres Unternehmens zu nehmen. Und sie hat sie zugleich in die Verantwortung genommen, an einer guten Zukunft für das eigene Unternehmen und für die Gesellschaft mitzuwirken.
Der damalige Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Konrad Adenauer und der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Hans Böckler, haben diesen historischen Kompromiss geschlossen.
Vorweggegangen waren intensive Debatten und Auseinandersetzungen, die jedoch letztlich in einer Einigung der Sozialpartner mündete. Die heftigen Gegensätze, die seit Beginn der Industrialisierung das Verhältnis von Unternehmern und Arbeitnehmern in diesen Kernindustrien prägten, wurden so in ein konstruktives Miteinander gebracht.
Pate für nachfolgende Mitbestimmungsgesetze
Unterschiedliche Interessen auch auf der Ebene der Unternehmensleitung auszugleichen durch ein Zusammenwirken auf Augenhöhe – das zeichnet die starke Sozialpartnerschaft in Deutschland aus und hat in der Montanmitbestimmung seinen Anfang gefunden.
Ihr zentrales Charakteristikum ist die echte paritätische Besetzung des Aufsichtsrats durch Vertreterinnen und Vertreter der Eigentümer- und der Arbeitnehmerseite, ergänzt durch eine neutrale Person, auf die sich beide Seiten einigen müssen. Bei einem Stimmenpatt entscheidet die neutrale Person. Die Montanmitbestimmung stand ohne Zweifel Pate für nachfolgende Mitbestimmungsgesetze.
Eine zweite wesentliche Weichenstellung ist eng mit der Montanmitbestimmung verbunden: der Beginn der europäischen Integration. Die Arbeitnehmermitbestimmung in der Montanunion war von alliierter Seite bereits vor Gründung der Bundesrepublik verankert worden und trug schließlich zur ihrer Bereitschaft bei, die Kontrolle über die Montanindustrie wieder in deutsche Hände zu geben.
Gleichzeitig engagierten sich die Gewerkschaften beim Aufbau der Montanunion, die nur eine Woche nach Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetzes – am 18. April 1951 – mit dem Pariser Vertrag gegründet wurde. So leistete die Montanmitbestimmung nicht nur einen wesentlichen Beitrag für den sozialen Frieden in Deutschland, sondern auch für den Frieden in Europa.
Ihrer gemeinsamen Verantwortung sind Gewerkschaften und Arbeitgeber in den zurückliegenden Jahrzehnten, die vom tief greifenden Strukturwandel in der Montanindustrie geprägt waren, immer wieder aufs Neue gerecht geworden. Zuletzt beim konsensual beschlossenen Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung ebenso wie bei der Entwicklung hin zum „grünen“ Stahl. Denn auch dank der Montanmitbestimmung wird nirgendwo sonst Stahl unter so hohen Umwelt-, aber auch Sozialstandards erzeugt wie in Deutschland.
Stahl muss eine Zukunft in Deutschland haben
Mit dem vermehrten Einsatz von Wasserstoff wird der Weg hin zu Klimaneutralität Schritt für Schritt auch in der Stahlindustrie gelingen. Und er muss gelingen, denn Stahl ist Ausgangspunkt zahlreicher Wertschöpfungsketten. Er muss eine Zukunft in Deutschland und Europa haben.
Unsere Gesellschaft, Europa sowie unsere Art, zu arbeiten und zu wirtschaften, stehen vor tief greifenden Veränderungen und enormen Herausforderungen. Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz des Klimas erfordern ebenso viel Engagement wie die Gestaltung der Digitalisierung, die zu mehr Flexibilität, Agilität und Mobilität führt.
Dabei sollten wir uns die Erfahrungen der vergangenen 70 Jahre zunutze machen und in geteilter Verantwortung und im konstruktiven Miteinander von Arbeit und Kapital an einer guten und nachhaltigen Zukunft für Arbeitsplätze, den Industrie- und Wirtschaftsstandort sowie für Natur und Klima arbeiten. Dazu braucht es erstens klare politische Leitplanken und eine Kultur sozial- und gesellschaftspolitischer Verantwortung auch in globalisierten und digitalisierten Arbeits- und Wirtschaftsräumen.
Zweitens müssen wir den Grundgedanken der Arbeitnehmermitbestimmung, die gleichberechtigte Teilhabe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an der Unternehmensführung, im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft – vor allem die stetig zunehmende Digitalisierung unserer Arbeits- und Wirtschaftsprozesse, die durch die Corona-Pandemie zusätzlich beschleunigt wurde – sichern und weiterentwickeln. Dazu gehört auch eine Diskussion darüber, wie es gelingen kann, die Erfolgsmerkmale der Mitbestimmung in der Breite zu verankern.
Von den Erfahrungen der Mitbestimmung profitieren
CDU und DGB haben dazu durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Uns beide eint aber die Überzeugung, dass wir dringend eine Debatte darüber benötigen, wie wir das Potenzial der Unternehmensmitbestimmung für die anstehende Transformation unserer Wirtschaft nutzen können.
Diesen Gedanken wollen wir drittens auch in die europäische Diskussion einspeisen. In Brüssel findet gerade eine Debatte über „Sustainable Corporate Governance“ statt, also über den Ordnungsrahmen für eine nachhaltige Unternehmenspolitik. Was in Europa gerade neu diskutiert wird, ist seit 70 Jahren gelebte Praxis in der Montanindustrie. Wir sind daher überzeugt: Die jahrzehntelange Erfahrung der Mitbestimmung und der Einbeziehung von Stakeholdern in Deutschland sollte dabei unbedingt berücksichtigt werden.
Und nicht zuletzt ist es wichtig, das gesellschaftliche Bewusstsein für den unternehmerischen, sozialen und gesellschaftlichen Wert der Unternehmensmitbestimmung zu schärfen. Nur wenn das gelingt, kann die drohende Erosion abgewendet werden. Dabei sind Gewerkschaften sowie Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände gleichermaßen gefragt. Aufgabe der Politik wiederum ist es, den gesetzlichen Rahmen der Arbeitnehmermitbestimmung zu erhalten und den neuen Herausforderungen anzupassen.
Wir blicken mit Stolz zurück auf 70 Jahre Montanmitbestimmung. Ihre Erfolge sind für uns Ansporn, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs zur Zukunft unserer Wirtschaft zu führen. Vor allem auch darüber, wie es uns gelingen kann, in gemeinsamer Verantwortung und im Ausgleich der unterschiedlichen Interessen die bekannten und noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.
Die Autoren: Armin Laschet ist Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und Bundesvorsitzender der CDU. Reiner Hoffmann ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes.