Handelsblatt Karrierecoach: „Wie offen muss ich bei der Jobsuche mit einer Kündigung umgehen?“
Eine vorangegangene Kündigung muss bei der Bewerbung kein Schwachpunkt sein.
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Das Problem in dieser Woche:
Der Angestellten Birgit G. wurde gekündigt. Zurzeit befindet sie sich im Krankenstand. Nun hat sie die Möglichkeit, eine neue Stelle zu besetzen. Beim Vorstellungsgespräch ließ sie aber unerwähnt, dass ihr bisheriger Chef ihr gekündigt hat. G. sagt: „Ich war unsicher, ob das gut ankommt.“ Da der neue Arbeitgeber in ihrem Zeugnis das Ende der Beschäftigung mit Datum und dem Hinweis auf die Kündigung lesen können wird, fragt sie sich nun, ob ihr dadurch Nachteile drohen.
Karriereexpertin Sophia von Rundstedt antwortet:
Frau G., Sie müssen, so scheint es, aus betriebsbedingten Gründen das Unternehmen verlassen. Bei dieser Art von Kündigung gibt es wenig Rahmenbedingungen, die der Arbeitnehmer beeinflussen kann.