Immobilien-Nachrichten: Das ändert sich jetzt beim Kabel-TV für Millionen Mieter
Künftig können Mieter selbst entscheiden, ob sie Kabel-TV sehen wollen oder lieber über das Internet Programminhalte laden.
Foto: dpaFrankfurt. Es ist eine eindrucksvolle Zahl: 16,8 Millionen Haushalte empfangen in Deutschland ihr Fernsehprogramm über einen Kabelkanal. Der Anschluss über die Datenleitung ist nach dem Satelliten-TV weiterhin der zweitwichtigste Empfangsweg hierzulande. Doch spätestens 2024 werden sich Millionen von Mietern voraussichtlich umstellen müssen.
Bereits fest steht, dass Vermieter spätestens ab Mitte 2024 Kabelgebühren nicht mehr als Betriebskosten auf die Mieter umlegen dürfen. Das legte der Bundesrat unlängst fest. Doch seit Donnerstag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Grundsatzfrage, ob Vermieter Mietern eine Kündigungsmöglichkeit für einen nicht benutzten Kabel-TV-Anschluss einräumen müssen. Dadurch könnte es für Mieter bei den Nebenkosten noch früher massive Änderungen geben. Ein Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten verkündet.
Was kommt also auf Mieter und Vermieter Neues zu? Die wichtigsten Antworten darauf, welche praktischen Konsequenzen die absehbaren Veränderungen in Sachen Kabel-TV für die Betroffenen haben werden.
1. Worum geht es beim Streit vor dem BGH?
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen, ohne ihnen ein Kündigungsrecht einzuräumen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter verteilt werden dürfen. Diese müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen.