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  4. Energiecharta: Die EU kommt von ihrem Kohlevertrag nicht los

EnergiechartaEin veraltetes Abkommen bindet die EU an Kohlegruben und Ölpipelines

Die Energiecharta bremst den Klimaschutz und könnte den Kohleausstieg verteuern. Noch haben sich Deutschland und die EU aber nicht zur Kündigung entschieden.Christoph Herwartz 11.07.2021 - 13:51 Uhr Artikel anhören

Das Abschalten der Kraftwerke hat sich die Bundesregierung viel Geld kosten lassen.

Foto: dpa

Brüssel. In der EU wird gerade alles auf Grün geschaltet. Autos sollen mit sauberem Strom fahren, schmutziger Stahl wird mit Abgaben belegt. Aber ein internationaler Vertrag bindet die EU und ihre Mitglieder an genau die Technologien, die auslaufen sollen: an Kohlegruben und Ölpipelines.

Es geht um die Energiecharta, einen Vertrag von 54 Staaten, der Investitionen in Energieerzeugung und Energienetze fördern soll. Er gibt Unternehmen das Recht, gegen Staaten zu klagen, wenn sie sich von neuen Gesetzen benachteiligt fühlen. Wenn die EU wie erwartet künftig weniger freie CO2-Ausstoßrechte vergibt, müssen Unternehmen mehr davon einkaufen. Und sie könnten dann auf dem Klageweg versuchen, sich ihr Geld zurückzuholen.

Die EU arbeitet wegen solcher Risiken an einer Reform der Energiecharta. Am Freitag endete die sechste Verhandlungsrunde zu diesem Thema – nach Informationen des Handelsblatts ohne Durchbruch.

Das Sekretariat der Energiecharta habe Vorschläge gemacht, welche Aktivitäten künftig noch geschützt sein sollen, heißt es in der wie immer knappen Mitteilung. Und weiter: „Als Ergebnis der konstruktiven Diskussionen wurde das Sekretariat beauftragt, diese Optionen weiter auszuarbeiten, um die Diskussionen in der nächsten Runde fortzusetzen.“ Konkrete Ergebnisse sehen anders aus.

Zwei weitere Runden sind in diesem Jahr noch geplant, Hoffnungen auf echte Fortschritte haben Beobachter aber nicht. „Der Reformansatz ist zum Scheitern verurteilt. Wir brauchen einen Plan B“, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini.

Frankreich, Spanien, Griechenland und Polen drohen bereits mit einem solchen Austritt. Die EU und auch Deutschland haben sich noch nicht angeschlossen. Ob sich das nach dieser Verhandlungsrunde ändert, ist noch offen. Der Druck dürfte nun wieder etwas wachsen.

Zuletzt hoffte die EU noch, fossile Energien mit der Zustimmung aller Beteiligten aus dem Vertrag herausnehmen zu können. Dann würde die Energiecharta nur noch erneuerbare Energien schützen. In der vorangegangenen fünften Verhandlungsrunde Anfang Juni wollte sich aber kein einziges weiteres Land den Europäern anschließen – das zeigen interne Notizen von Teilnehmern, die über NGOs an die Öffentlichkeit kamen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass sich daran bei der aktuellen und sechsten Verhandlungsrunde etwas geändert hätte.

Klimaschützer kämpfen seit Jahren gegen den Energiecharta-Vertrag. Er entstand in den 1990er-Jahren und sollte den Ausbau von Infrastruktur in Osteuropa schützen. Weil die westlichen Konzerne den dortigen Gerichten nicht trauten, räumte ihnen die Energiecharta für den Fall unfairer Behandlung zusätzliche Klagerechte vor privaten Schiedsgerichten ein.

Energiecharta ermöglichte Vattenfall Klage gegen Deutschland

Auch wenn die meisten Urteile bisher erneuerbare Energien betrafen, fürchten Klimaschutzorganisationen wie das Climate Action Network (CAN) nun, dass die Energiecharta die grüne Transformation der Wirtschaft aufhält oder unnötig teuer macht, weil weitere Entschädigungszahlungen anstehen. „Wir brauchen einen massiven Umbau in Richtung erneuerbare Energien, raus aus fossilen Brennstoffen“, sagt auch Grünen-Politikerin Cavazzini. „Dieser Vertrag schützt die Fossilen. Das ist ein Widerspruch zum Green Deal.“

Sie schlägt vor, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten aus der Energiecharta austreten. Ein Problem ist dabei die „Sunset Clause“, die den Unternehmen auch noch 20 Jahren nach dem Austritt das Recht gibt, ein Land zu verklagen. Darum wäre es hilfreich, wenn möglichst viele Staaten gleichzeitig austreten und miteinander vereinbaren, untereinander keine weiteren Klagen zuzulassen.

Auch Zwischenlösungen sind denkbar, bei denen austretende Staaten miteinander einen neuen Investitionsschutzvertrag schließen, der sich dann nur auf erneuerbare Energien bezieht. Das könnte zum Beispiel dann interessant werden, wenn europäische Unternehmen in Afrika Wasserstoffproduktionen aufbauen wollen.

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Unternehmen aus Staaten, die sich darauf nicht einlassen, könnten dann trotzdem noch 20 Jahre lang gegen EU-Staaten klagen – nur gegen Italien nicht. Das Land ist 2016 ausgetreten und damit nur noch 15 Jahre an die Energiecharta gebunden.

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