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TarifrundeBahn einigt sich auch mit Gewerkschaft EVG – Keine Streiks bis 2023

Nach der Bahn-Einigung mit der GDL hat die größere EVG nachverhandelt. Neu ist unter anderem, dass die Bahn auch im EVG-Vertrag eine Corona-Prämie zahlt. 07.10.2021 - 13:57 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die diesjährige Tarifrunde ist endlich abgeschlossen.

Foto: imago images/Future Image

Berlin. Der Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn ist nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Streiks endgültig beigelegt. Nach der Einigung mit der Lokführergewerkschaft GDL hat sich die Deutsche Bahn am Donnerstag auch mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verständigt. Damit sei die diesjährige Tarifrunde abgeschlossen, teilte der Staatskonzern am Donnerstag mit.

„Mindestens bis Februar 2023 sind Bahn-Streiks ausgeschlossen“, erklärte Personalvorstand Martin Seiler. Die EVG, die in harter Konkurrenz zur GDL steht, zeigte sich zufrieden. Die Abschlüsse beider Gewerkschaften seien ähnlich: „Uns war und ist es wichtig, dass es keine Spaltung innerhalb der Eisenbahnerfamilie gibt“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.

Die EVG hatte bereits im vergangenen Jahr einen Tarifvertrag mit der Bahn geschlossen. Nachdem die GDL nach mehreren Streiks für Beschäftigte beim Zugpersonal und in Werkstätten sowie Teilen der Verwaltung Verbesserungen erreicht hatte, nutzte die EVG ihr Nachverhandlungsrecht. Es bleibt nun zwar bei der bereits vereinbarten Lohnerhöhung ab Januar 2022 um 1,5 Prozent und einer Laufzeit bis Februar 2023.

Neu ist jedoch, dass die Bahn jetzt auch im EVG-Vertrag eine Corona-Prämie von insgesamt 1100 Euro zahlt. Auch bei Zulagen für Wohnen und Reisen sei eine Lösung gefunden worden. Die GDL hatte eine Corona-Prämie, gestaffelt auch nach Lohngruppen, von bis zu 1000 Euro vereinbart. Ihr Tarifvertrag läuft bis Oktober 2023, ab März 2023 wird eine weitere Lohn-Erhöhung von 1,8 Prozent gezahlt.

Kompliziert wurde die diesjährige Tarifrunde vor allem dadurch, dass die GDL nicht nur für Zugpersonal, sondern für 185.000 Beschäftigte verhandeln wollte. Nach dem Tarifeinheitsgesetz, das die Bahn anwendet, gelten die Verträge aber nur in Teilbetrieben mit der jeweiligen Gewerkschaftsmehrheit. Laut Bahn hat die GDL diese nur in 16 von insgesamt gut 300 Betrieben.

Zunächst war die GDL gegen diese Regelung vorgegangen, will sie im Grundsatz nun aber akzeptieren. Allerdings bezweifelt sie, nur in 16 Betrieben die Mehrheit zu haben. Dies soll nun mit notarieller Aufsicht geklärt werden. Bliebe es bei 16 Betrieben würde der GDL-Tarifvertrag für 8000 Beschäftigte gelten. Der EVG-Vertrag käme bei 177.000 zum Zuge.

rtr
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