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Ampelkoalition„Verfassungsbruch par excellence“: Staatsrechtler halten milliardenschwere Rücklage für unzulässig

Die Idee, während der ausgesetzten Schuldenbremse eine Rücklage aufzubauen, hätte der Durchbruch für eine Ampelkoalition sein können. Doch Verfassungsexperten nehmen diese Hoffnung.Martin Greive, Julian Olk 18.10.2021 - 16:00 Uhr Artikel anhören

Das am Freitag vorgestellte Sondierungspapier enthält diverse Ausgabenwünsche – sowie ein Bekenntnis zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.

Foto: Reuters

Berlin. Die Ampel-Sondierer haben viele Wünsche. Allerdings fehlt ihnen das notwendige Kleingeld dafür. Auch wenn die Partner noch so sehr beteuern, alle Vorhaben seien im Rahmen der Schuldenbremse finanzierbar, sind sie doch auf der Suche nach frischem Geld.

Beispielhaft dafür steht die Grünen-Co-Vorsitzende Annalena Baerbock. Sie sagte am Montag im Deutschlandfunk, das nochmalige Aussetzen der Schuldenbremse im Jahr 2022 aufgrund der Coronapandemie biete den Spielraum, noch einmal kräftig Schulden zu machen.

Einen ähnlichen Vorschlag hatten zuvor bereits Ökonomen wie Clemens Fuest, Marcel Fratzscher oder Lars Feld gemacht. Danach soll der Bund im kommenden Jahr, in dem die Schuldenbremse wegen der Coronakrise letztmals ausgesetzt ist, eine Rücklage für die Jahre danach bilden.

Der Charme dieser Idee: Die Schuldenbremse bliebe grundsätzlich in Kraft, das Parlament würde anders als bei der Schaffung von Nebenhaushalten nicht entmachtet, und höhere staatliche Investitionen wären trotzdem möglich. Der Aufbau einer Rücklage scheint wie die Ausfahrt aus der finanzpolitischen Sackgasse der Ampel.

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