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Integritätsbericht 202020 bekannte Fälle von Korruption in Bundesbehörden zeigen, wieso die Prävention kaum voran kommt

Verschwendung, Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme: Das Korruptionsproblem in Bundesbehörden ist eigentlich viel größer als die gemeldete Zahl der Vorfälle.Daniel Delhaes 02.11.2021 - 05:00 Uhr Artikel anhören

Der Mautbetreiber ist eine Gesellschaft des Bundes – und hat derzeit ein Korruptionsproblem.

Foto: Reuters

Berlin. Irgendwann im Oktober fand sich die Geschäftsführerin für Betrieb und Finanzen nicht mehr auf der Internetpräsenz des Mautbetreibers Toll Collect, eine erklärende Pressemitteilung fehlte ebenso. Dabei hatte der Vorsitzende der Geschäftsführung sie doch erst vor zwei Jahren eingestellt und ihren „ausgezeichneten Ruf“ gelobt. Vergangene Woche dann sprach sich dann noch herum, dass auch beim Tochterunternehmen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (Mig), bei der die ehemalige Chefin Aufsichtsrätin war, ein Geschäftsführer von seinen Aufgaben entbunden wird.

Toll Collect und Mig sind beides Gesellschaften des Bundes – unter der Ägide des Bundesverkehrsministeriums. Dort hieß es hinter den Kulissen, beide Personalentscheidungen stünden in einem Zusammenhang, es habe „ein Complianceverfahren gegeben“. Offiziell wollte das Ministerium die Vorfälle nicht kommentieren und verwies an Toll Collect. Dort erklärte ein Sprecher: „Zu internen Personalangelegenheiten äußern wir uns nicht.“

Mehr als sieben Milliarden Euro nimmt  Toll Collect jedes Jahr im Auftrag des Bundes von Lastwagen auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ein. Seit Anfang des Jahres gehört auch die Mig dazu, die mit zunächst rund einer Milliarde Euro Mobilfunkanbieter dazu anhalten soll, in unwirtschaftlichen Regionen Masten aufzustellen und zu betreiben.

Die Schaltzentrale nimmt indes nur mühsam im sachsen-anhaltinischen Naumburg Gestalt an. Am Markt 10, in einem Baudenkmal, das auch „Kaysersches Haus“ genannt wird, residieren die Geschäftsführer erst mit wenigen Mitarbeitern, dafür mit „üppigen“ Ideen, wie es hieß. Diese hätten ebenso kritische Nachfragen ausgelöst wie die vielen Aufträge an Dritte, die nicht wie korrekt üblich per Ausschreibungen vergeben worden seien.

Verschwendung, Vetternwirtschaft oder Vorteilnahme, positiv formuliert als „Integrität“, ist ein so sensibles wie schwieriges Thema innerhalb der Bundesregierung, der Bundesbehörden und ihrer nachgeordneten Dienststellen und Gesellschaften. Laut Bundesinnenministerium wurden im vergangenen Jahr 20 neue Korruptionsfälle verfolgt. Das geht aus dem Bericht zur „Integrität in der Bundesverwaltung“ hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Mal ging es in den Fällen um einen Beamten des Kraftfahrt-Bundesamtes, der offene Bußgeldforderungen vertuscht haben soll, dann um Vorteilsnahme, es wurden Dienstgeheimnisse verraten oder Gutachteraufträge gegen „Rückvergütungen“ vergeben, wie bei der Entwicklungshilfegesellschaft GIZ. Auch Soldaten sollen sich untereinander erpresst haben, und es soll Bestechungsversuche beim Asylbewerberamt BAMF gegeben haben.

Weniger Fälle, doch vermutlich eine hohe Dunkelziffer

In diesem Jahr berichtete das Innenministerium erstmals über Korruptionsprävention, Sponsoringleistungen wie auch über Fragen der Innenrevision und des Einsatzes von externen Personen. So hatte es der Bundesrechnungshof 2020 empfohlen, um einen besseren Überblick zu haben.

Im Vergleich zum Vorjahr registrierte das Innenministerium fünf Korruptionsfälle weniger. Doch erfasst der Bericht vor allem in puncto Korruptionsanfälligkeit längst nicht alle Daten. Drei Prozent der Behörden nahmen gar nicht an der Erhebung teil und beriefen sich entweder auf Geheimhaltung (Bundesnachrichtendienst und die Gesellschaften der Bundeswehr), verwiesen auf Selbstverwaltungsrechte (Berufsgenossenschaften) oder auf ein eigenes Compliance-Management-System (Deutsche Bahn AG oder der Mauteintreiber Toll Collect mit seiner Tochtergesellschaft Mig).

Bei den obersten Bundesbehörden wurden deshalb nur 57 Prozent der gefährdeten Stellen durch den Bericht erfasst. 15 Prozent der Dienststellen konnten die Zahl der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete gar nicht benennen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Korruptionsgefahr bei Investitionsetats

Das Bundesverkehrsministerium selbst verwaltet mit 41 Milliarden Euro den größten Investitionsetat. Trotzdem fällt es dem Haus schwer, Fragen zu korruptionsgefährdeten Positionen und deren Besetzung zu beantworten. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor. So lägen Daten wie etwa zu der Frage, wie oft Positionen zwischen 2009 und 2020 nicht nach fünf Jahren wie vorgeschrieben neu besetzt wurden, „im überwiegenden Teil der Behörden nicht vor“.

Dabei hatte der Bundesrechnungshof das Ministerium bereits 2019 in einem Bericht angemahnt, „ein besonderes Augenmerk auf turnusmäßig und anlassbezogen aktualisierte Gefährdungsanalysen“ zu legen. „Behörden überwachten nicht die Verwendungsdauer ihrer Beschäftigten in den besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten“, kritisierten die Prüfer.

So könne nicht die nötige „regelmäßige und systematische Rotation“ stattfinden. Vielmehr solle im elektronischen Personalverwaltungssystem „automatisiert“ ausgewertet werden können, wie lange ein Beschäftigter eine korruptionsgefährdete Position bekleidet. Die Prüfer notierten, das Ministerium habe zugesagt, „die Anregungen des Bundesrechnungshofes aufzugreifen“.

In der Antwort des Ministeriums heißt es nun, dies solle „zukünftig“ möglich sein. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Sven-Christian Kindler, hält diesen Zustand für „inakzeptabel“. Im Ministerium sei jede fünfte Stelle korruptionsgefährdet. „Umso wichtiger wäre eine solide Korruptionsprävention. Dazu gehört, dass die Stellen, die besonders korruptionsgefährdet sind, alle fünf Jahre neu besetzt werden. Das soll der Bildung eines Filzes vorbeugen. Andreas Scheuer hält aber die Daten zur Verweildauer der Stelleninhaber von besonders korruptionsgefährdeten Positionen in seinem Geschäftsbereich geheim oder weiß sie schlichtweg nicht.“

Grüne wollen Korruption stärker bekämpfen

Kindler kündigte an, dass sich ein neuer Bundesverkehrsminister verstärkt um die Korruptionsprävention bemühen müsse. „Die öffentliche Verwaltung muss immun gegen Korruption gemacht werden. Beim Maskenskandal der Union haben wir doch gesehen, wohin es führen kann, wenn Korruption auf die leichte Schulter genommen wird.“

Im Bericht werden zumindest einige Beispiele genannt, wie das Ministerium das Thema Korruptionsprävention behandelt. So gebe es etwa bei der Autobahngesellschaft, die allein in diesem Jahr Investitionen von mehr als fünf Milliarden Euro verwaltet, einen „Verhaltenskodex“. So müssen Führungskräfte melden, wenn sie Geschenke annehmen.

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Andreas Scheuer
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Berlin

Beim Deutschen Wetterdienst sei die Beauftragung und Rechnungsabwicklung „organisatorisch getrennt worden“. Und beim Kraftfahrt-Bundesamt, das Fahrzeugtypen nicht erst seit dem Dieselskandal zulässt und inzwischen auch überwacht, würden die Mitarbeiter „einmal jährlich“ zum Welt-Anti-Korruptionstag per Mail „noch einmal auf die bestehenden Regelungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken“ hingewiesen.

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