Immobilien: So bringen Sie Ihr Haus durch die Scheidung
Wenn eine Scheidung ansteht, platzt für viele auch der Traum vom gemeinsamen Häuschen auf Lebenszeit.
Foto: dpaFrankfurt. Wenn sich Paare trennen, wird ein gemeinsames Haus schnell zum Problem. Schwierige Fragen tun sich vor allem auf, wenn für die eigenen vier Wände noch eine gemeinsame Kreditfinanzierung läuft. Denn finanziell wird in diesem Fall eine Baufinanzierung schnell zur Belastung – vor allem wenn die alte Wohnung für die neue Lebenssituation nicht mehr passend erscheint. Rasch gerät da mancher Kredit ins Wackeln.
Doch das Problem lässt sich auf unterschiedliche Arten umgehen. Welche Wege stehen Paaren, die sich trennen, dabei offen? Und welche Schritte sind beim gemeinsamen Baukredit vor allem zu beachten? Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten, die Betroffene kennen sollten.
Wer haftet für ein gemeinsames Darlehen?
Partner, die ein gemeinsames Darlehen aufnehmen, haften dafür auch gemeinsam. „Das gilt unabhängig davon, wer die Raten bezahlt oder wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse liegen“, erklärt Tomas Peeters, CEO des Immobilienportals Baufi24-Gruppe. Unerheblich ist auch, ob es sich um Ehepartner oder eine Lebenspartnerschaft handelt: „Ob in einer Ehe oder einer Partnerschaft, für eine Baufinanzierung haften ein oder mehrere Kreditnehmer gesamtschuldnerisch“, erklärt Peeters. Anders gesagt: Die Bank kann jeden einzeln bezüglich der Restschuld belangen, der den Darlehensvertrag unterschrieben hat.