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TransparenzBis zu 50.000 Euro Strafe: Wie das neue Lobbyregister aussieht

Maskenskandal und andere Affären haben das neue Lobbyregister ermöglicht. Doch einigen Experten gehen die Anforderungen nicht weit genug – nun will die Ampel nachschärfen.Barbara Gillmann 30.12.2021 - 14:08 Uhr Artikel anhören

In Zukunft soll transparenter werden, wer die Gesetzgebung beeinflusst.

Foto: dpa

Berlin . Am 1. Januar 2022 wird das neue Lobbyregister beim Deutschen Bundestag eingeführt. Künftig müssen sich alle Lobbyisten hier registrieren und Auskunft geben, mit welchen Abgeordneten sie wann und wie oft über welche Themen sprechen. Für die Registrierung gilt eine Übergangsfrist von zwei Monaten. 

Das Lobbyregister war nach jahrelangen Diskussionen von der alten Regierung beschlossen worden. Mehrere Skandale in den eigenen Reihen hatten dazu geführt, dass die Union ihren Widerstand aufgab. Im Fokus standen vor allem Parlamentarier, die an der Vermittlung von Maskengeschäften verdienten, und solche, die in die Affäre um Einflussnahme zugunsten von Aserbaidschan verwickelt waren. 

Die Ampelregierung hat auf Druck von SPD und Grünen eine weitere Verschärfung des Lobbyregistergesetzes angekündigt. „Mit dem parlamentarischen Verfahren sollten wir möglichst bald beginnen“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann. 

Geplant ist vor allem eine Erweiterung der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen. Erfasst werden sollen danach auch mehr Kontakte zu Ministerien, und zwar ab der Ebene der Referenten.

Bisher endet die Meldepflicht bei Unterabteilungsleiterinnen. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag soll der sogenannte „Fußabdruck“ sichtbar werden, also die Einflüsse von Dritten bei der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben. Auch der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit soll „wirksamer gestaltet“ werden. 

Parteiensponsoring soll ab einer Bagatellgrenze von 7500 Euro pro Jahr veröffentlichungspflichtig werden. Zuwendungen an Parteien ab 35.000 Euro sollen sofort bekannt gemacht werden. 

Im Zuge der Maskenaffäre planten Union und SPD auch hier schnell strengere Regeln, diskutiert wurde etwa, Spenden pro Person und Jahr auf 100.000 Euro zu begrenzen und schon ab 2000 Euro zu veröffentlichen. Das verhinderte letztlich die Union. 

Der Verein Lobbycontrol hatte zudem kritisiert, dass es einfach sei, selbst die „schwachen Transparenzvorschriften“ zu umgehen. Die nächste Bundesregierung müsse daher „zügig handeln, auch um verloren gegangenes Vertrauen in die Parteiendemokratie wieder zurückzugewinnen“.

Die Ampel hat zudem versprochen, auch verdeckte Wahlkampffinanzierung mittels sogenannter „Parallelaktionen“ zu bekämpfen. Die Bundestagsverwaltung soll mehr Geld und Personal für Aufsicht und Kontrolle bekommen. 

Auch die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen der einzelnen Parteien will die Ampel „rechtlich besser absichern“. Dafür existiert bisher, anders als für die Parteien, kein Gesetz. Der Bund der Steuerzahler fordert ein Ende der „Hinterzimmer-Politik der Stiftungsfinanzierung“. 

Streit über die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD

Umstritten ist vor allem, ob auch die AfD für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung Gelder erhält. Zuletzt wurden die Parteienstiftungen mit rund 550 Millionen Euro pro Jahr gefördert. 

Der Bundesrechnungshof hatte zudem kritisiert, dass die Gehälter diverser Vorsitzender deutlich zu hoch seien. Sie lägen weit höher als die von vergleichbaren Bundesbeamten. Konkret erhielten Geschäftsführer oder Vorsitzende bis zu 12.000 Euro monatlich. 

Das neue Lobbyregister wird unter www.bundestag.de/lobbyregister einsehbar sein. Es kann nach diversen Kriterien durchsucht und auch maschinenlesbar heruntergeladen werden.

Vertreter und Vertreterinnen von Unternehmen und Verbänden haben nun zwei Monate Zeit, sich zu registrieren. Sie müssen Angaben zur Person oder Organisation machen, zu Tätigkeit und Interessengebieten, Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem sie die Lobbyarbeit betreiben. Ausgenommen sind lediglich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen. 

Wer sich trotz Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

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Deutschland

International gibt es in vielen Ländern Lobbyregister, oft jedoch freiwillig, wie etwa auch in der EU. Österreich hat ein Pflicht-Register eingeführt. Besonders streng sind die Regeln und die möglichen Sanktionen in den USA und Kanada. In Kanada drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis und 200.000 kanadische Dollar Bußgeld.  

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