Corona-PCR-Test: Neue Corona-Testverordnung: Was drinsteht und was nun zu beachten ist
Weil die Kapazitäten für PCR-Tests begrenzt sind, hat die Bundesregierung nun die Testverordnung verändert.
Foto: dpaDüsseldorf. Die medizinischen Labore stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb begrenzt die Bundesregierung mit der neuen Corona-Testverordnung den Anspruch auf kostenlose PCR-Tests. Nur wer einen positiven Antigen-Schnelltest vorweisen kann, muss für den folgenden PCR-Test nichts bezahlen.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach will so verhindern, dass PCR-Tests für negative Ergebnisse verbraucht werden. Stattdessen sollen Corona-PCR-Tests dann eine Infektion bestätigen. Aber eben nur, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt davon ausgegangen werden kann.
Um sich aus der Isolierung als Infizierter oder aus der Quarantäne als Kontaktperson „freizutesten“, soll künftig ein Antigen-Schnelltest von einer Teststelle ausreichen. Ein Überblick über die Testarten und Regelungen dazu:
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test bei Corona?
Grundsätzlich gilt: Mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis hat jeder Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Das ist in §4b der Testverordnung geregelt.
Das bedeutet aber auch: Wer einen positiven Selbsttest zuhause macht oder eine rote Warn-Meldung in der Corona-Warn-App vorweist, bekommt nicht automatisch einen kostenlosen PCR-Test.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Website zudem, dass bei sehr hohen Inzidenzen auch Antigen-Schnelltests sehr aussagekräftig sind. Aus medizinischer Sicht ist ein PCR-Test also nicht zwingend nötig. Wer also ein positives Schnelltest-Ergebnis bekommt, sollte sich möglichst rasch isolieren und mögliche Kontaktpersonen informieren.
In der Testverordnung sind weitere Gruppen aufgeführt, die ebenfalls mit einem Corona-PCR-Test getestet werden können – aber ohne strikten Anspruch. Ärzte oder Gesundheitsämter entscheiden dabei über die Testmöglichkeit. Dazu zählen:
- Kontaktpersonen
- Einreisende aus Virusvariantengebieten
- Patienten, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder vergleichbaren kritischen Bereichen untergebracht sind mit Pflicht zum PCR-Test
Eine Laborassistentin bereitet die Bearbeitung von PCR-Tests in einem Automaten vor.
Foto: dpaWelche Kosten fallen beim PCR-Test an?
Wer dennoch einen PCR-Test machen möchte, muss diesen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten unterscheiden sich dabei von Teststation zu Teststation. Sie liegen in der Regel zwischen 40 und 70 Euro. Wer sein Ergebnis schon nach wenigen Stunden erhalten möchte, kann eine zusätzliche Gebühr zahlen.
An Flughäfen können PCR-Tests deutlich teurer sein, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Eine kurze Internetrecherche kann bei der Suche nach günstigen Angeboten helfen.
Corona: Welche PCR-Tests werden priorisiert?
Die Labore können bundesweit nur eine begrenzte Zahl an PCR-Tests auswerten. Deshalb werden bestimmte Gruppen bei der Auswertung priorisiert behandelt. Darunter fallen vor allem Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Menschen mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe.
Dauer des PCR-Tests: Wann kommt das Ergebnis?
Die Auswertung dauert meist mindestens 24 Stunden. Denn PCR-Tests müssen vom Ort der Entnahme erst in ein medizinisches Labor gebracht werden. Das kann sich auf bis zu 72 Stunden erhöhen, wenn die Labore stark ausgelastet sind.
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Was bedeutet der CT-Wert bei einem PCR-Test?
Der CT-Wert (Cycle-Threshold-Wert) gibt an, wie oft man das Erbgut des Coronavirus im Labor vermehren muss, um eine messbare Menge des Virus zu erhalten. Bei PCR-Tests werden die im Abstrich enthaltenen Viren in speziellen Geräten vermehrt und immer wieder untersucht. Dabei gilt: Je geringer die Viruslast im Abstrich, desto höher ist die Zahl der Vermehrungszyklen, die für einen Nachweis notwendig sind. Denn bei jedem weiteren Vermehrungszyklus steigt der CT-Wert um 1.
Das bedeutet auch: Je höher die Viruslast, desto kleiner der CT-Wert. Wessen Wert unter dem RKI-Grenzwert 30 liegt, der gilt noch als ansteckend. Die Infektiosität bei mehr als 30 Zyklen ist dem RKI zufolge so gering, dass Infizierte andere kaum noch anstecken können.
Kann man sich mit einem negativen PCR-Testergebnis „freitesten“?
Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, kann die Isolierung nach sieben Tagen und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit beenden. Das gilt aber nur, wenn entweder ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein entsprechender PCR-Test vorliegt. Dieser PCR-Test muss entweder negativ ausfallen oder einen CT-Wert von 30 oder höher ausweisen.
Wer als Kontaktperson in Quarantäne ist, kann sich nach sieben Tagen per Antigen-Schnelltest oder mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne begeben. Achtung: Ein positiver PCR-Test mit einem CT-Wert von mindestens 30 reicht dafür aktuell nicht aus.
Für Kinder in Schulen und Kindergärten in Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein negativer PCR-Test bereits nach fünf Tagen ausreichend.
Außer dem PCR-Test: Welche Corona-Testarten gibt es und wann werden sie eingesetzt?
- PCR-Test: Der PCR-Test gilt als „Goldstandard“ und kann eine Infektion mit besonders hoher Genauigkeit nachweisen. Dabei werden die entnommenen Proben im Labor aufbereitet, vermehrt und auf SARS-CoV-2, das Coronavirus, untersucht. PCR-Tests werden in Deutschland vor allem für medizinisches Personal und vulnerable Gruppen eingesetzt.
- PoC-NAT-Test: Diese Testart ähnelt einem PCR-Test. Die untersuchten Proben werten die Labore mit der Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) aus. Allerdings erfolgt die Untersuchung hier direkt am Testort und damit näher am Patienten – ganz ohne medizinisches Labor. Sie werden teilweise in Notaufnahmen und Ambulanzen eingesetzt und ähneln in ihrer Genauigkeit den PCR-Tests. Allerdings liefern sie etwas häufiger falsch-negative Ergebnisse, fallen also trotz Infektion negativ aus.
- Antigen-Schnelltest: Diese Tests werden in der Regel in Teststationen per Abstrich im Nasen- und Rachenraum eingesetzt und innerhalb weniger Minuten vor Ort ausgewertet. Sie haben eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests. Laut der aktuellen Corona-Testverordnung hat jeder Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. In der Praxis sind aber auch mehrere Tests pro Woche möglich. Bei den aktuell hohen Inzidenzen gilt ein positives Schnelltest-Ergebnis dennoch als sicherer Hinweis auf eine Corona-Infektion.
- Selbsttests: Diese Tests basieren auf derselben Methode wie die Schnelltests. Sie können aber zuhause von Privatpersonen eingesetzt werden. Erhältlich sind sie in Apotheken, Supermärkten und Drogerien.