Finanzaufsicht: Bafin will Kleinanleger bei Handel mit Finanzderivaten besser schützen
Der Verlust von solchen Futures soll sich künftig auf den investierten Betrag beschränken.
Foto: BloombergFrankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin will Kleinanleger beim Handel mit Finanzderivaten besser vor massiven Vermögensverlusten schützen. Die Finanzaufseher wollen dazu Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von sogenannten Futures mit Nachschusspflicht beschränken, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Donnerstag mitteilte. Kleinanlegern soll der Handel damit untersagt werden.
Dabei geht es um Terminkontrakte, bei denen der Anleger je nach Kursentwicklung zum Ausgleich möglicher Verluste Geld nachschießen muss und damit sein Verlustrisiko erhöht. Die Bafin hatte bereits angekündigt, künftig den Verbraucherschutz stärker in den Blick zu rücken.
Solche Papiere stehen wegen ihrer Hebelwirkung immer wieder in den Schlagzeilen. Denn Anleger können mit relativ geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen, aber auf der anderen Seite auch hohe Verluste erleiden. Denn ist das eingesetzte Kapital nicht ausreichend, um Verluste auszugleichen, muss der Investor mit seinem sonstigen Vermögen dafür gerade stehen.
„Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten“, erklärte die Bafin. Die Finanzaufseher wollen, dass sich der Verlust bei Kleinanlegern bei solchen Futures künftig auf den investierten Betrag beschränkt.
Die Bafin will bis zum 17. März Stellungnahmen zu ihren Plänen einholen. Laut Finanzaufsicht lag das Futures-Handelsvolumen von Kleinanlegern nach einer Marktuntersuchung im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 im Schnitt bei etwa 20 Milliarden Euro im Quartal. Im Durchschnitt hätten mehr als die Hälfte der Kleinanleger Verluste im Futures-Handel erlitten.
Die Finanzaufseher wiesen zudem darauf hin, dass derzeit verstärkt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten speziell für Kleinanleger angeboten würden. Die Finanzaufsicht hatte bereits 2017 die Nachschusspflicht bei sogenannten Differenzkontrakten (CFD) verboten.