Untreueprozess: Justizkrimi um das Vermächtnis eines Milliardärs: Freispruch für Topjurist Hartmut Fromm
Bei großen Namen der deutschen Wirtschaft ging und geht der Anwalt ein und aus, in der Berliner High Society ist er schon lange eine feste Größe.
Foto: dapdDüsseldorf. Das Landgericht Berlin hat den bekannten Anwalt Hartmut Fromm vom Vorwurf der Untreue zulasten des früheren Mandanten Erich Marx freigesprochen. Mit dem gleichen Ergebnis endete der Prozess nach 26 Verhandlungstagen am Mittwochnachmittag auch für Marx’ frühere Lebensgefährtin sowie einen Kanzleikollegen Fromms.
Der Fall um viel Geld, verlorenes Vertrauen und Intrigen hatte in den vergangenen gut zwei Jahren mehrfach für Schlagzeilen gesorgt und sich zu einem regelrechten Justizkrimi entwickelt. In den Hauptrollen: der greise, inzwischen verstorbene 99-jährige Milliardär Marx – bekannt geworden durch eine der weltweit wichtigsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst –, dessen 46 Jahre jüngere Lebensgefährtin W. sowie Marx’ Vertrauensanwalt Fromm und ein Kollege aus dessen Sozietät Buse Heberer Fromm.
Das angeklagte Trio, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe Marx mithilfe komplizierter Gesellschafts- und Stimmrechtsstrukturen hintergangen und eine Aktienbeteiligung in Höhe von 38 Millionen Euro unter Wert verschoben. Konkret ging es um Anteile an der polnischen Immobilienfirma Womak, die kurz vor dem Tod Marx’ übertragen wurden, ohne dass Marx dem Übertrag zustimmte.
Dem Vermögen von Marx sei dadurch ein Schaden von fast 23 Millionen Euro zugefügt worden. Die Angeklagten argumentierten dagegen, dass Marx die Übertragung der Anteile schon Jahre zuvor in die Wege geleitet hatte und eine explizite Zustimmung daher nicht mehr nötig war.
Gericht hält Einverständnis zu Anteilsübertrag für plausibel
Das Landgericht sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nun nicht ausreichend bestätigt. Die 26. Strafkammer unter Vorsitz von Bo Meyer ließ durchblicken, dass nach den im Verfahren vorgelegten Dokumenten sowie den Zeugenaussagen das Einverständnis von Marx mit der Übertragung der Anteile an der Womak noch zu Lebzeiten möglich sei. Wenn es eine plausible Variante gebe, die zugunsten der Angeklagten sei, dürfe man nicht die ungünstige wählen, wenn auch diese plausibel sei. Vor Prozessbeginn galt eine Verurteilung noch als wahrscheinlich.
Bemerkenswert: Nach der mündlichen Beweisaufnahme in dem Prozess hatte zuletzt sogar die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Den freigesprochenen Angeklagten hat das Gericht nun den Weg zu einer Entschädigung eröffnet.
Fromm gilt als maßgeblicher Kopf hinter dem juristischen Konstrukt, um das es ging. Den Rat des 77-jährigen Spitzenjuristen suchten in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche große Namen der deutschen Wirtschaft, so etwa der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, der verstorbene Bertelsmann-Chef Reinhard Mohn und auch die Industriellenfamilie Swarowski.
Kurz vor Weihnachten 2019 war Fromm ins Visier der Ermittler geraten. Sie durchsuchten Fromms Villa in Berlin, und der Anwalt kam kurzzeitig in Untersuchungshaft – sowie Monate später noch einmal. Im Mai 2021 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage, Ende Oktober startete der Prozess.
Schwere Vorwürfe gegen Berliner Staatsanwälte
Fromm wies sämtliche Vorwürfe von Beginn an zurück. Die Staatsanwaltschaft sei eingespannt worden, um in einem zivilrechtlichen Streit eine Partei zu unterstützen, kommentierte er die Ermittlungen gegen ihn und attackierte die Behörde scharf. Fromm bezichtigte die Berliner Staatsanwaltschaft der öffentlichen Vorverurteilung. Dies sei „für den schlechten Ruf kennzeichnend, den sie in Fachkreisen genießt“. Die Ermittler seien nicht bereit gewesen, „unterbreitete Fakten kritisch zu überprüfen“.
Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige von Marx’ Anwälten. Sie argumentierten, dass Marx auf perfide Weise hinters Licht geführt worden sei, und legten zahlreiche schriftliche Unterlagen und weitere Dokumente vor, die dies beweisen sollten. Darunter war unter anderem auch ein Video, in dem sich Marx bitterlich beklagte: Wie einen Hund hätten Fromm und andere ihn behandelt. „Ich ertrage das bald nicht mehr“, sagte Marx, rund ein Jahr bevor er im September 2020 verstarb.
Fromms Version der Geschichte und die der anderen Angeklagten zielt dagegen in die Richtung, dass der Vermögenstransfer zugunsten von Marx’ langjähriger Lebensgefährtin dessen Nachkommen missfallen habe. Der altersschwache Marx sei daher von seiner Familie manipuliert und instruiert worden, weil diese sich mehr vom Erbe sichern wollten.
Komplizierte Familienverhältnisse
Das Verhältnis zwischen Marx und seiner Familie war dabei zeitlebens kompliziert. Auf dem Papier verheiratet mit seiner Frau in der Schweiz, verbrachte der Unternehmer schon seit langen Jahren seine Zeit in Berlin mit seiner weit jüngeren Dauergeliebten W.
Der Argumentation Fromms zufolge zielten die geschaffenen Strukturen auch darauf ab, das Vermögen des Unternehmers gegenüber dessen eigener Familie zu schützen. Durch das Urteil sehen sich Fromm und seine Verteidiger nun bestätigt: „Die gegen Herrn Fromm von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe krankten von Beginn an daran, dass die Deutung des Willens von Dr. Erich Marx allein seinen Nachkommen überlassen worden sind“, teilte die Strafverteidigern Alexandra Wagner in einer Pressemitteilung mit. Sie stand Fromm in dem Verfahren gemeinsam mit ihrem Kollegen Carsten Wegner zur Seite.
Wegner gibt sich überzeugt, dass die Nachkommen dabei allein persönliche Interessen verfolgten, die nicht mit denen von Erich Marx gleichliefen. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der hochbetagte Dr. Erich Marx von seinen Nachkommen überwacht und von seiner Lebensgefährtin und Dritten abgeschottet worden ist, weil diese die Einleitung von Strafverfahren wünschten, um so ein zivilrechtliches Anfechtungskonzept für notarielle Verträge umzusetzen, so Wegner.
Vor knapp einem Jahr war das Kammergericht Berlin in einem zivilrechtlichen Streit zwischen Marx’ Nachkommen und dessen früherer Lebensgefährtin bereits zu dem Schluss gekommen, dass der betagte Unternehmer die Übertragung der streitigen Aktienbeteiligung zu Lebzeiten wünschte, auch wenn es in einem Erbvertrag von 2017 nicht ausdrücklich erwähnt war. Das ergebe sich aus einer eidesstattlichen Versicherung des damaligen Notars.
Mit dem jetzigen Urteil sind die Streitereien um das Erbe von Marx indes längst nicht beendet. Es sollen allein noch fünf zivilrechtliche Verfahren laufen.
Die Anwälte von Marx’ Nachkommen geben sich jedenfalls kämpferisch: „In ihrem Plädoyer hob die Staatsanwaltschaft hervor, dass ein deutlicher Tatverdacht verbleibe, und auch das Landgericht machte in seinem Urteil deutlich, dass wichtige Fragen im Prozess ungeklärt geblieben sind, so Jakob Danckert, der Anwalt von Marx’ Sohn, in einer Stellungnahme zu dem Urteil.