Langer Prozess: Entlastungspaket: Schnelle und unbürokratische Hilfe?
Die gesamten Maßnahmen müssen erst durch den parlamentarischen Prozess. Das dauert.
Foto: dpaPaderborn. Bürgerinnen, Bürger und auch Familien sollen durch ein umfassendes Maßnahmenpaket wie Energiepreispauschale, Kinderbonus und Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe entlastet werden. In der dazugehörigen Anhörung im Finanzausschuss am 25. April 2022 wurde erhebliche Kritik geäußert.
Aufgrund der steigenden Inflation werden die Maßnahmen als unzureichend angesehen. Da die Auszahlung der Energiepauschale über die Lohnabrechnung erfolgt, komme sie erst im September, also viel zu spät. Zudem wurde die Versteuerung der Energiepauschale kritisiert.
Da die gesamten Maßnahmen nun erst durch den parlamentarischen Prozess müssen, wird es wohl noch dauern, bis die Hilfe bei den Bürgern ankommt. Sieht so schnelle Unterstützung aus? Wohl kaum.
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass es tatsächlich schnell gehen kann. So hat Italien bereits am 18. März 2022 ein Maßnahmenpaket verabschiedet und die Benzinsteuer bis zum 30. April 2022 gesenkt. Am 6. April 2022 wurde ein zweites Maßnahmenpaket angekündigt. Aber auch Frankreich war am 25. März 2022 bereits startklar für staatliche Unterstützung.
Die Bundesregierung legte dagegen erst am 28. April 2022 den Beschluss vor, sodass die Maßnahmen weiter auf sich warten lassen. Zudem wirkt die Energiepauschale wie ein Taschenspielertrick: Medienwirksam wird eine Pauschale von 300 Euro verkündet. Da diese aber steuerpflichtig ist, wird sie gegeben und gleichzeitig wieder genommen. Ganz schön knauserig!
Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“ und Schriftleiter der Zeitschrift „Der Steuerberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“.