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ArbeitsmarktChemie-Sozialpartner einigen sich: Gewerkschaften erhalten digitalen Zugang zum Betrieb

Unternehmen der Chemiebranche sollen Gewerkschaften ermöglichen, auch zu Beschäftigten im Homeoffice Kontakt aufzunehmen. Details regelt eine neue Vereinbarung.Frank Specht 11.08.2022 - 17:09 Uhr Artikel anhören

Gewerkschaften sollen auch Beschäftigte erreichen können, die nicht jeden Tag in die Fabrik oder ins Büro kommen.

Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Berlin. In der alten Arbeitswelt hatten Gewerkschaften viele Möglichkeiten, für ihre Anliegen und um neue Mitglieder zu werben: einen Infostand vor dem Werkstor, einen Aushang am Schwarzen Brett, Vertrauensleute im Betrieb. In der neuen Arbeitswelt, in der viele Beschäftigte mobil von unterwegs oder aus dem Homeoffice arbeiten, ist das deutlich schwieriger.

Gewerkschaften fordern deshalb schon lange ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb, um beispielsweise über das Intranet oder E-Mails auch Arbeitnehmer erreichen zu können, die nicht regelmäßig vor Ort sind. Auch die Bundesregierung hat das Thema auf der Agenda: „Wir schaffen ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe, das ihren analogen Rechten entspricht“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.

Die Chemie-Tarifparteien wollten aber nicht auf eine gesetzliche Regelung warten. Der Arbeitgeberverband BAVC und die Gewerkschaft IG BCE haben sich auf eine Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht in der chemisch-pharmazeutischen Industrie mit ihren rund 580.000 Beschäftigten geeinigt. Es ist damit die bundesweit größte Branchenvereinbarung dieser Art. Im Mai vergangenen Jahres war bereits eine Einigung in der Kautschukindustrie gelungen, die aber nur rund 30.000 Menschen beschäftigt.

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Die Vereinbarung sei ein „wichtiger Türöffner“, teilte IG-BCE-Vorstandsmitglied Karin Erhard mit. „Nur mit zeitgemäßer, digitaler Kommunikation können wir Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung zukunftsfähig machen.“ BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller sprach von einem klaren Signal an die Politik: „Die Sozialpartner gestalten ihre Zukunft in eigener Verantwortung. Vorgaben des Gesetzgebers brauchen wir dafür nicht.“

Nach der Vereinbarung kann die Gewerkschaft auf bereits eingerichtete und genutzte Kommunikationswege zurückgreifen, neue IT müssten die Unternehmen nicht extra anschaffen, wie Stiller betonte. Mögliche Zugangswege sind beispielsweise ein digitales Schwarzes Brett im Intranet oder Links zu gewerkschaftlichen Informationen in betrieblichen Informationssystemen. Auch kann die Gewerkschaft bestehende Videokonferenzsysteme etwa für Onlinesprechstunden oder digitale Sitzungen von Vertrauensleuten nutzen.

Vereinbarung soll Spaltung der Belegschaft verhindern

Die konkrete Ausgestaltung auf betrieblicher Ebene regeln die Unternehmen und die jeweils zuständige Organisationsstelle der IG BCE vor Ort.

Bleibe es beim rein analogen Zugang, könnten ganze Beschäftigtengruppen von der gewerkschaftlichen Kommunikation ausgeschlossen werden, heißt es in der Vereinbarung, die dem Handelsblatt vorliegt. Dies könne „zu einer Spaltung unter den Beschäftigten, zu einer erschwerten Vermittlung von Tarifergebnissen und anderen Vereinbarungen, zu Informationsdefiziten und Nachfragen führen. Das Konfliktpotenzial in den Betrieben kann sich so erhöhen.“

Die IG BCE hatte in der Vergangenheit auch versucht, ein digitales Zugangsrecht vor Gericht durchzusetzen, und gegen den Sportartikelhersteller Adidas geklagt. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg ging es vor allem um die Reichweite des Zugangsrechts, konkret um die Frage, ob das Unternehmen verpflichtet ist, der Gewerkschaft eine Liste mit dienstlichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, die Gewerkschaft will aber in die Revision gehen.

In einem anderen Fall hatte das Arbeitsgericht Bonn im Mai dieses Jahres entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen nicht verpflichtet ist, bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice Mails mit Gewerkschaftsinformationen an die Mitarbeiter zu verschicken. Die Arbeitnehmervereinigung dürfe zwar – auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers – Mails an ihr bekannte E-Mail-Adressen verschicken, aber nicht erwarten, dass das Unternehmen mit eigenen Ressourcen den Versand organisiert. Auch habe der Telekommunikationsanbieter Gewerkschaften bereits digitalen Zugang über das Intranet gewährt.

IG-BCE-Vorstandsmitglied Erhard hob hervor, dass die starke, funktionierende Sozialpartnerschaft in der Chemieindustrie die Vereinbarung möglich gemacht habe. In vielen anderen Branchen sei die Situation aber eine andere. Deshalb müsse auch der Gesetzgeber handeln: „Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, die den Gewerkschaften eine digitale Möglichkeit für den Austausch über die IT-Systeme der Unternehmen bietet, wie früher das Schwarze Brett oder der Rundgang durch den Betrieb.“

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte in seinem Entwurf für eine Reform der Mitbestimmung vorgeschlagen, Paragraf 2 des Betriebsverfassungsgesetzes dahin gehend zu ergänzen, dass Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften jederzeit Zugang zum Betrieb zu gewähren ist, um Mitglieder zu gewinnen oder Arbeitnehmer zu informieren. Dabei sollen Gewerkschaftsmitglieder auch die im Betrieb vorhandenen elektronischen Kommunikationsmedien nutzen dürfen.

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