Gesetzesvorschlag: Gewerkschaften wollen ein Update der Mitbestimmung
„Es braucht einen Modernisierungsschub.“
Foto: IMAGO/epd; AndreasxFischerBerlin. Der lange Weg zur Betriebsratswahl bei der Onlinebank N26, der Streit über die Mitbestimmung beim Lieferdienst Gorillas, die Klage der IG BCE für ein digitales Zugangsrecht bei Adidas – aus Sicht der Gewerkschaften nur drei Beispiele, warum das 50 Jahre alte Betriebsverfassungsgesetz dringend ein Update braucht.
Gerade im letzten Jahrzehnt sei das Gesetz aus dem Jahr 1972 „hinter die technische, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung zurückgefallen“, kritisiert der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann. „Es braucht einen Modernisierungsschub.“
Eine Gruppe von Expertinnen und Experten der DGB-Gewerkschaften und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat deshalb zusammen mit Juristen der Universitäten Göttingen und Bremen einen konkreten Gesetzentwurf erarbeitet, wie die Mitbestimmung in den Betrieben gestärkt werden könnte. Der Vorschlag soll an diesem Donnerstag Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übergeben werden.
Umweltschutz, Mitbestimmung bei den Kirchen und neue Arbeitswelt
Insgesamt benennt er sechs Handlungsfelder für eine Reform – von mehr Einflussmöglichkeiten für Beschäftigte in Belangen des Umweltschutzes und der Gleichstellung über die Ausdehnung der Mitbestimmung auch auf Beschäftigte bei den Kirchen bis hin zu mehr Persönlichkeitsschutz im digitalen Zeitalter und Regelungen für die Vergütung von Betriebsräten.
Ein „Herzstück“ des Entwurfs sei sicher die Gestaltung der Transformation der Arbeitswelt, sagte die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, am Mittwoch bei der Vorstellung des Entwurfs. Damit Beschäftigte im Wandel nicht unter die Räder kommen, brauche es ein Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigungssicherung, Personalplanung oder Weiterbildung. Es gehe um nicht weniger als den „Erhalt der industriellen Substanz“ in Deutschland, und da hätten die Beschäftigten ein Wörtchen mitzureden.
Handlungsbedarf sieht Christoph Meister aus dem Verdi-Bundesvorstand auch beim mobilen Arbeiten. Aus der coronabedingten Notlösung werde mehr und mehr ein „dauerhaftes Phänomen“, wie seine Gewerkschaft etwa bei Banken, Versicherungen oder Callcentern beobachte. Verbreitete IT-Anwendungen für das Homeoffice ermöglichten den Arbeitgebern aber weitgehende Kontrollmöglichkeiten. Deshalb müssten die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte dringend erweitert werden, um die Würde und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu wahren.
Die Große Koalition hatte in der vergangenen Wahlperiode das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen, das unter anderem Initiatoren von Betriebsratswahlen besser schützt oder die digitale Betriebsratsarbeit erleichtert. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Evaluierung des Gesetzes vereinbart und wollen außerdem die Mitbestimmung „weiterentwickeln“.
DGB-Chef Hoffmann ist deshalb optimistisch, dass einige der im Gesetzentwurf aufgeworfenen Fragen auch von der Ampel angegangen werden. Auch die FDP werde sich einer Reform kaum verschließen können, wenn sie sich wieder stärker auf ihre sozialliberalen Wurzeln besinne.
Widerstand erwarten Hoffmann wie auch Benner von der Arbeitgeberseite. So macht sich deren Spitzenverband BDA angesichts der Herausforderungen durch die Pandemie und jetzt den Ukrainekrieg schon seit Längerem für ein „Belastungsmoratorium“ stark. Die Arbeitgeber hätten beim Thema Mitbestimmungsreform den „Reißverschluss relativ weit zugezogen“, sagte der DGB-Chef. Und die IG-Metall-Vizechefin ist sicher, dass vor allem die Forderung nach erweiterter Mitbestimmung bei der Personalplanung und strategischen Entscheidungen zu Konflikten führen wird.