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Skandal um Fußball-WMSommermärchen-Prozess geplatzt: Steuerstrafverfahren gegen Ex-DFB-Chefs eingestellt

Ein Funktionärstrio um Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger kommt wohl um einen Strafprozess herum. Der DFB könnte Millionen an Steuerzahlungen zurückverlangen.René Bender 31.10.2022 - 14:19 Uhr Artikel anhören

Die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entgehen in Frankfurt einem Prozess.

Foto: dpa

Düsseldorf. Das Landgericht Frankfurt hat die Akte um die juristische Aufklärung dubioser Geldflüsse bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 laut Informationen des Handelsblatts erneut geschlossen. Es stellte das Verfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt ein.

„Ich habe immer gesagt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“, sagte Zwanziger in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung. „Gut, dass das Landgericht den Unsinn beendet hat.“

Doch das Hin und Her um einen möglichen Strafprozess zum sogenannten Sommermärchen geht weiter: „Die Staatsanwaltschaft wird sofortige Beschwerde einlegen“, teilte eine Sprecherin dem Handelsblatt mit. Nun muss sich das Oberlandesgericht Frankfurt wieder mit dem Fall befassen – bereits zum zweiten Mal.

Dubiose Geldflüsse Auslöser für das Verfahren

Hintergrund des Verfahrens ist eine Überweisung aus dem Jahr 2005. Damals flossen 6,7 Millionen Euro vom DFB – erst an den Weltfußballverband Fifa und von dort an den inzwischen verstorbenen, damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Die Summe wurde als Beitrag für eine Gala zum WM-Start deklariert, die jedoch nie stattfand. Tatsächlich war das Geld zur Tilgung eines Kredits gedacht, den Franz Beckenbauer, damals WM-Organisationschef, privat von Louis-Dreyfus im Jahr 2002 bekommen hatte.

Es war, wie Ermittler später herausfanden, von Beckenbauer auf Konten des damaligen Fifa-Funktionärs Mohamed bin Hammam aus Katar überwiesen worden. Wofür genau das Geld an den nachweislich korrupten Funktionär floss, ist bis heute unklar.

Anschließend machte der DFB die Zahlung als Betriebsausgabe steuerlich geltend. Die Staatsanwaltschaft wirft den früheren DFB-Funktionären deshalb vor, die Rückzahlung verschleiert zu haben und eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben zu haben. Insgesamt sollen Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden sein, so der Vorwurf.

Bereits im Frühjahr 2018 erhoben die Ermittler Anklage. Doch das Landgericht (LG) Frankfurt sah keinen hinreichenden Tatverdacht und lehnte die Eröffnung des Verfahrens im Oktober 2018 ab. Knapp ein Jahr später kassierte das Oberlandesgericht Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts, ließ die Anklage zu und verwies den Fall zurück ans LG.

Die DFB-Funktionäre und ihre Verteidiger reagierten damals mit Unverständnis. Sie weisen die Vorwürfe allesamt vehement zurück.

Nur kurz zuvor waren die Funktionäre Anfang August 2019 auch in der Schweiz angeklagt worden. Die dortige Bundesanwaltschaft hielt ihnen „arglistige Täuschung vor“. Die Vorwürfe lauteten bei Zwanziger und Schmidt auf Betrug in Mittäterschaft, im Falle Niersbachs auf Beihilfe zum Betrug.

Doch weil das Verfahren bis Ende April 2020 nicht abgeschlossen wurde, verjährte der Fall. Das Bundesstrafgericht sah sich anschließend mit Verschleppungsvorwürfen konfrontiert, die es zurückwies und unter anderem auf „prozessuale Umstände und Vorgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie“ verwies.

DFB winken Steuererstattungen von mehr als 20 Millionen Euro

Die Verjährung in der Schweiz hat nun auch Folgen für das deutsche Verfahren. Denn das Landgericht Frankfurt begründete seine Entscheidung laut Informationen des Handelsblatts mit dem sogenannten Strafklageverbrauch. Sinngemäß bedeutet er, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Dies gilt sowohl für die Verurteilung als auch im Wesentlichen für den Freispruch.

Das Landgericht wertete nun die angeklagten Fälle in der Schweiz und in Frankfurt letztlich als eine Tathandlung. „Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021 Strafklageverbrauch nach Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen“, teilten Schmidts Anwälte mit.

Dass der Schweizer Prozess weder mit einer Verurteilung noch mit einem Freispruch, sondern durch die Verjährung endete, stand dem Strafklageverbrauch nach Ansicht des Gerichts auch nicht im Weg. Auf Nachfrage wollte sich das Landgericht nicht dazu äußern. Die Kosten des Verfahrens wird nun die Staatskasse tragen.

Das Verfahren gegen den zunächst mit dem DFB-Trio ebenfalls angeklagten früheren Fifa-Generalsekretär Urs Linsi war schon Ende 2021 gegen Zahlung einer Geldauflage von 150.000 Euro eingestellt worden. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Juristisch gilt Linsi damit als unschuldig.

Schließt sich das Oberlandesgericht Frankfurt dem Landgericht in Sachen der Verfahrenseinstellung an, steht dem DFB eine hohe Steuerrückzahlung des Finanzamtes Frankfurt zu. Denn das Finanzamt hatte dem Verband für das Jahr 2006 rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der DFB zahlte daraufhin 19,2 Millionen Euro Steuern nach. Inklusive Zinsen dürfte der DFB nun eine Rückerstattung in Höhe von deutlich über 20 Millionen Euro erhalten.

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Sollte es doch noch zum Prozess kommen, würden den Funktionären im Falle einer Verurteilung Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen drohen.

Ex-DFB-Präsident Zwanziger hat unterdessen gegen mehrere Staatsanwälte, Steuerfahnder sowie Richter des Oberlandesgerichts Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihnen Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Untreue vor. Noch bis zum Jahresende will er außerdem Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Die genaue Höhe stehe noch nicht fest, jedoch nicht unter 50.000 Euro, wie er gegenüber dem Handelsblatt erklärte.

Mehr: Theo Zwanziger stellt Strafanzeigen gegen Staatsanwälte

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