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Deutscher Fußball-BundVorwurf der Steuerhinterziehung: DFB droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015

Der Fußballverband weist die Vorwürfe zurück. Dennoch bereitet sich der DFB auf Nachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe vor. 02.11.2022 - 16:34 Uhr Artikel anhören

Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden.

Foto: IMAGO/Nico Herbertz

Frankfurt. Dem Deutschen Fußball-Bund droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 und damit eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe. Dies gab DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald am Mittwoch bei einer Pressekonferenz bekannt.

Dem Verband werde demnach von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ darüber berichtet.

Der DFB weist die Vorwürfe zurück. Es seien in den beanstandeten Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte Grunwald. Dennoch müsse der Verband zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, „dass uns die Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015 aberkannt wird“, sagte er.

In diesem Fall müsste der DFB 26 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. „Dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich“, sagte Grunwald.  

Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge müsse der DFB insgesamt Rücklagen in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro bilden, berichtete Grunwald. Daher sei in der Bilanz für das Jahr 2021 ein Minus im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten.

DFB klagt gegen Steuernachzahlung für 2006

Grunwald gab außerdem bekannt, dass der DFB vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlung in Höhe von rund 22 Millionen Euro klagt.

Dem Verband war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben. Wegen des Vorgangs hatte die Staatsanwaltschaft jahrelang gegen frühere DFB-Funktionäre ermittelt. Das Verfahren war in der Vorwoche eingestellt worden. „Das Steuerverfahren ist unabhängig von den eingestellten Steuerstrafverfahren“, sagte Grunwald.

Der DFB hatte bereits 2017 Einspruch beim Finanzamt Frankfurt eingelegt. Dieser wurde laut Grundwald im August dieses Jahres abgewiesen, obwohl keine Beweise aufgezeigt worden seien, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt.

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„Dies hätte die Behörde aber tun müssen“, betonte der DFB-Schatzmeister. „Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass dem DFB zu Unrecht die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt wurde und sind nun leider gezwungen, unser Recht vor Gericht einzuklagen“, sagte Grundwald.

dpa
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