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GaspreisbremseWer die Ersparnis aus der Entlastung versteuern muss

Die Regelung soll „den sozialen Ausgleich sicherstellen“. Das Finanzministerium hat nun eine Regelung vorgelegt, wen genau das betrifft. Lindner rechnet mit Einnahmen von 850 Millionen Euro.Jan Hildebrand, Julian Olk 28.11.2022 - 08:25 Uhr Artikel anhören

Private Haushalte erhalten zur Entlastung von den hohen Gaskosten staatliche Hilfen.

Foto: dpa

Berlin. Wer ein hohes Einkommen hat, muss die Ersparnis aus der Gaspreisbremse versteuern. Für die Festlegung, wer Steuern zahlen muss und wer nicht, sollen dieselben Grenzen wie beim Solidaritätszuschlag gelten.

Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. SPD, Grüne und FDP wollen die Regelung in das Jahressteuergesetz aufnehmen.

Bei der Besteuerung des staatlichen Zuschusses aus der Gaspreisbremse soll es wie beim Soli eine Freigrenze geben. Für Privatpersonen, die den „Solidaritätszuschlag zu entrichten haben, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen“, heißt es in der Formulierungshilfe.

Die Regelung solle „den sozialen Ausgleich sicherstellen“. Zwar profitieren auch Besserverdiener von der Gaspreisbremse, aber anders als Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen müssen sie diese versteuern.

Private Haushalte erhalten zur Entlastung von den hohen Gaskosten staatliche Hilfen. Im Dezember übernimmt der Staat ihre Abschlagszahlung. Ab März gilt dann die eigentliche Gaspreisbremse, die Entlastung wird dann rückwirkend auch für Januar und Februar gewährt. Die Gasrechnung der privaten Haushalte wird dann so gemindert, als bekämen sie 80 Prozent ihres historischen Verbrauchs zu einem Preis von zwölf Cent je Kilowattstunde.

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