Gazprombank: Prozess um Konto von Putin-Freund mit Millionenvermögen in Zürich
Zürich.
Es sei bekannt, dass der russische Präsident bei einem offiziellen Einkommen von nur rund 100.000 Euro im Jahr trotzdem über große Vermögenswerte verfüge, die von ihm nahestehenden Personen verwaltet würden, heißt es in der Anklageschrift.
Foto: APDie Gazprombank in Zürich soll ein Millionenvermögen verwaltet haben, das auf den Namen eines Freundes des russischen Präsidenten Wladimir Putin lautete.
Der frühere Chef der Gazprombank Schweiz AG mit Sitz in Zürich und drei Mitarbeiter müssen sich seit Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
Ihnen wird mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften vorgeworfen. Die Anklageschrift legt nahe, dass das Geld womöglich Putin selbst gehörte. Die vier Angeklagten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.
2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Sergej Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage.
Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt.
Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über 30 Millionen Franken verfüge, sagte der Staatsanwalt
Der Staatsanwalt sprach von Vermögen auf den Konten von rund 30 Millionen Franken. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen.
Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen nicht vorgenommen und die Konten bis im September 2016 weiterlaufen lassen.
Einer der Verteidiger erklärte vor Gericht, gerade die Nähe Roldugins zum inneren russischen Machtzirkel mache es plausibel, dass der Musiker der wirtschaftlich Berechtigte der Konten war. Günstlinge des Kreml hätten viel besseren Zugang zu Vermögen als normale Bürger. Zudem führte der Verteidiger ins Feld, dass Zweifel an der Identität des Konto-Berechtigten für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichten. „Beweise, dass Sergey Roldugin nicht wirtschaftlich Berechtigter war, liegen nicht vor.“
Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils sieben Monaten. Die Verhandlung ist auf einen Tag angesetzt. Wann Bezirksrichter Sebastian Aeppli ein Urteil fällt, ist noch nicht klar. Die nächste Instanz ist dann das Obergericht des Kantons Zürich.