Grundsteuer: Wie Sie auf eine Mahnung am besten reagieren
Erste Finanzämter haben begonnen, Erinnerungsschreiben an diejenigen zu verschicken, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht haben.
Foto: imago images/blickwinkelFrankfurt. Die Umsetzung der Grundsteuerreform verzögert sich. Mitte Mai, dreieinhalb Monate nach Ende der offiziellen Abgabefrist nun gut 88 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben worden, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Das bedeutet, von den 36 Millionen notwendigen Grundsteuererklärungen fehlen immer noch mehrere Millionen.
Während Bayern die Abgabefrist bis Ende April noch einmal verlängert hatte, verschicken die anderen Länder bereits die ersten Mahnungen an die Trödler. „Das wird die letzte Erinnerung sein. Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt“, warnte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.
Nicht immer steckt hinter der verspäteten Abgabe Absicht. Teilweise wurden zuvor gar keine Benachrichtigungen verschickt, oder der Eigentümer des Grundstücks hat in der Zwischenzeit gewechselt. Das Handelsblatt erklärt, warum Sie dennoch eine Mahnung bekommen, wie Sie darauf reagieren sollten und was passiert, wenn Sie die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgeben.
Ich habe keine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bekommen. Warum bekomme ich trotzdem eine Mahnung?
Rein rechtlich war es ausreichend, dass die jeweiligen Bundesländer im Internet oder in gewissen Publikationen über die Notwendigkeit der Abgabe informieren. In einigen Ländern wie Berlin wurden keine persönlichen Aufforderungen verschickt. In anderen Bundesländern wie Bayern wurden Eigentümergemeinschaften nicht angeschrieben, oder der Brief ging nur an eine Person. Die Finanzämter kennen jedoch die Eigentümer und erinnern sie deswegen nun.