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NS-RaubkunstRestitutionsverfahren in Deutschland: Die Nadel im Heuhaufen

Vor 25 Jahren einigten sich 44 Staaten darauf, die Rückgabe von Nazi-Raubkunst zu forcieren. Deutschland könnte effizienter handeln, wenn alle Beteiligten transparent mit ihren Quellen umgehen würden.Christiane Fricke 20.07.2023 - 16:17 Uhr Artikel anhören

Die Stadt Düsseldorf publiziert auf ihrer Website Argumente und Fakten, die zur Rückgabe des Gemäldes an die Erben von Kurt und Else Grawi führten.

Foto: REUTERS

Bonn. Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst dauern in Deutschland viel zu lange.“ Diese wenig schmeichelhafte Einschätzung formulierte Jasmin Hartmann am Rande einer Vortragsveranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum der „Washingtoner Prinzipien“ in Bonn. Veranstalter waren die von Hartmann geleitete und in Bonn angesiedelte Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen und die Forschungsstelle Kunst und Kulturgutschutzrecht der Universität Bonn.

In Fällen, bei denen zur Schlichtung die „Beratende Kommission“ angerufen wird, dauert es sieben Jahre im Schnitt, bis eine „faire und gerechte Lösung“ im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ gefunden wird. Dabei handelt es sich um elf selbst verpflichtende, allerdings unverbindliche Grundsätze, die 1998 von 44 Staaten unterzeichnet wurden. 1999 folgte die „Gemeinsame Erklärung“ der Bundesregierung, der Länder und kommunalen Spitzenverbände. Sie verpflichtet die öffentlichen Museen, nicht aber Privatsammler, möglichst rasch ihre Bestände auf Raubkunst zu prüfen und gegebenenfalls Schritte für eine Restitution einzuleiten.

An finanziellen Ressourcen für die Provenienzforschung mangelt es nicht. Auch nicht an methodisch ausgereiftem Handwerkszeug. Woran es mangelt, ist eine Infrastruktur des Wissens. „Wir suchen immer die Nadel im Heuhaufen, anstatt das vorhandene Wissen und die nötigen Quellen aufzubereiten und zugänglich zu machen“, konstatiert Hartmann.

Quellen sollten bestmöglich verfügbar sein; öffentliche Museen alles, was sie an Erkenntnissen gewonnen haben, zugänglich machen. Provenienzforscherinnen und Bürger, mit deren Steuergeld die Forschung bezahlt wird, sollten sich ein Bild darüber machen können, auf welcher Basis eine Entscheidung für oder gegen eine Rückgabe gefällt wurde. Schon allein, um Museen für weitere Fälle entscheidungssicherer zu machen.

Mit gutem Beispiel voran ging die Stadt Düsseldorf 2022 bei der Restitution von Franz Marcs Gemälde „Füchse“. Auf ihrer Website kann jeder nachlesen, aufgrund welcher Argumente und Fakten die Rückgabe des Gemäldes an die Erben von Kurt und Else Grawi vonstatten ging. „Das ist die absolute Ausnahme“, erklärt die Provenienzforscherin Sibylle Ehringhaus auf Nachfrage des Handelsblatts. „So muss das sein.“

Das drei Meter breite auf Gipsputz gemalte Ölbild von 1874 gehört zu den nach und nach wieder zusammengeführten Wandbildern aus der Frankfurter Villa Gerlach. Dank einer vorbildlichen Kooperation von Kunsthandel, Provenienzforschung und Historischem Museum konnte das Ensemble fast wieder hergestellt werden. Fünf der sechs aufgetauchten Arbeiten aus jüdischem Vorbesitz wurden durch die Nachforschungen des Handels vermittelt.

Foto: Historisches Museum Frankfurt

Ein Gegenbeispiel liefert die Restitution von Ernst Ludwig Kirchners Gemälde „Das Urteil des Paris“ aus dem Wilhelm-Hack-Museum Ludwigshafen an die Erben von Alfred Hess. „Grundsätzlich ist es wichtig, zu wissen, was die Schlüsselargumente und Dokumente waren, die zur Entscheidung führten“, unterstreicht Jasmin Hartmann.

Oft sind es Freundeskreise der Museen oder Stiftungen, die sich einer Veröffentlichung von Erkenntnissen in den Weg stellen – aus datenschutzrechtlichen Bedenken. Das ist ein Problem namentlich dann, wenn öffentliche Gelder für die Herkunftsforschung mit einflossen.

Auch die inzwischen im Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) in Magdeburg einlaufenden Forschungsergebnisse, veröffentlicht auf der Datenbank Proveana, weisen Lücken auf. „Ich benutze sie kaum“, bekennt Ehringhaus. Außerdem gestalte sich der Zugriff äußerst schwierig. Sie spreche lieber die Forscher persönlich an.

Andere warten darauf, dass die Ergebnisse des im März 2022 abgeschlossenen Forschungsprojekts zur Kunsthändlerfamilie Stern online gestellt werden. Die Freigabe des über tausend Seiten umfassenden Berichts steht noch aus. Die Verzögerung begründet das DZK auf Nachfrage mit aufwendigen Evaluationsprozessen und intensiven datenschutzrechtlichen Prüfungen.

Grundsätzlich beißt sich das Transparenzgebot, das die Washingtoner Prinzipien einfordern, mit Personenschutz- und Urheberrechten, mit unterschiedlichen Vorstellungen von Diskretion und Deutungshoheit. Hinzu kommen die Erwartungen an die digitale Transformation. „Wir sind noch längst nicht da, wo wir sein sollten, und auch sein könnten“, konstatiert Christian Fuhrmeister. Er lehrt als Professor am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München und leitete das internationale Forschungsprojekt zu Stern.

Keine guten Noten erhält die Datenbank „Lost Art“. „Vom Grundprinzip her super“, urteilt Jasmin Hartmann. Jedoch sei das Handling schwierig. Ein KI-basierter, automatisierter Datenbankcheck wäre wünschenswert, um die Basisabfrage zu beschleunigen und zu verbessern.

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Problematisch auch und schon lange bekannt: Lost Art listet Werke auch, wenn ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nur vermutet oder nicht ausgeschlossen werden kann, und es listet Werke, die dort erwiesenermaßen nicht hingehören. Das DZK wiederum forscht weder selbst, noch hat es genug personelle Ressourcen, um über 170.000 Einträge zu prüfen.

Eine gute Ergänzung wäre nach Vorstellungen Hartmanns die Einführung von Begründungen von Eintragungen, insbesondere von Museen. Eintragungen zu Werken, bei denen es einen Anfangsverdacht gibt, sollten als solche von Werken, die lediglich aufgrund einer Lücke zwischen 1933 und 1945 oder nicht interpretierbarer Informationen eingetragen wurden, unterschieden werden. Ebenso eindeutig belegte Raubkunstfälle. Belegbar unbelastete Fälle müssen ausgetragen werden.

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Der Handel wiederum ist gesetzlich verpflichtet, bei Raubkunstverdacht oder -Vermutung jeden wirtschaftlichen Aufwand bei der Forschung zu leisten. Ist er davon überzeugt, ein unbelastetes Werk anzubieten, tut er sicher gut daran, offen mit dem bis dahin zu ermittelnden Wissensstand umzugehen. „Ein Auktionshaus könnte etwa im Katalog detailliert die Gründe darlegen, die dafürsprechen, dass es sich trotz Verdachtsmoment nicht um Raubkunst handelt“, schlägt Hartmann vor. Andernfalls würde die Verantwortung in die Hände des Käufers gelegt.

Alle haben Vorteile davon, wenn der Umgang mit faktenbasierten Nachweisen oder Indizien transparent nachvollziehbar ist. Nur so entstehen Rechtssicherheit, bessere Verhandlungspositionen und Kommunikation. Letztlich herrscht in den Museen jedoch immer wieder große Unsicherheit, wie sie entscheiden sollen, nachdem die Provenienzforscher ihr Werk getan haben. Es fehlt ihnen dafür nicht nur die Erfahrung. Auch ein Interessenkonflikt ist programmiert. Nicht selten werden unter den Parteien nur Schriftsätze ausgetauscht. Jeder sichert sich ab. Ein Dialog kommt so nicht zu Stande.

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In Österreich geraten die Museen gar nicht erst in diese Zwangslagen. Hier entsendet eine Kommission die Provenienzforscherinnen und die Kommission entscheidet am Ende. Jasmin Hartmann wünscht sich so ein zentral eingesetztes, festes Rechercheteam auch für Nordrhein-Westfalen.

Sibylle Ehringhaus schlägt vor, die Beratende Kommission zu stärken. So könnte man öffentliche Häuser verpflichten, diese anzurufen, wenn keine Einigung in Sicht ist. Wenn es schon nicht möglich erscheint, ein Restitutionsgesetz zu schmieden: Eine verpflichtende Anrufung der Kommission ließe sich gesetzlich verankern.

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