1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Steuern
  5. Konsequenz beim alternativen Besteuerungsort

KommentarKonsequenz beim alternativen Besteuerungsort

Der Europäische Gerichtshof sollte seiner restriktiven Rechtsprechung dazu, was als Betriebsstätte gelten darf, treu bleiben.Nils Bleckmann 24.07.2023 - 09:36 Uhr Artikel anhören

Immer wieder versuchen Unternehmen, eine eigenständige Tochtergesellschaft zu einer Betriebsstätte zu degradieren

Foto: dpa

Frankfurt. Der Betriebsstättenbegriff ist fester Bestandteil des Steuerrechts. Auch in der Umsatzsteuer kann das Vorliegen einer Betriebsstätte Einfluss auf die Art und Weise der Steuererhebung haben, insbesondere aber auf den Besteuerungsort.

Auf europäischer Ebene ist daher eine einheitliche und verbindliche Definition vorgesehen: Eine Betriebsstätte setzt einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie ein Maß an personeller und technischer Ausstattung voraus, um Dienstleistungen zu empfangen oder zu erbringen.

Die nationalen Interpretationen dieser Definition bieten aber immer wieder Anlass zum Einschreiten des Europäischen Gerichtshofs. Bemerkenswert ist dabei der beharrliche Versuch, sogar rechtlich eigenständige Gesellschaften, beispielsweise Tochter- oder Schwestergesellschaften des Leistungsempfängers, zu dessen Betriebsstätten zu degradieren – zumeist, um damit Steueraufkommen im eigenen Land zu generieren.

In einem kürzlich entschiedenen Fall sollte der Auftragnehmer zugleich auch eine Betriebsstätte des Auftraggebers darstellen. Trotz einer fast vierzigjährigen Rechtsprechungshistorie stellt die Betriebsstättenthematik, insbesondere für international tätige Unternehmen mit Schwester-, Tochter- und Enkelgesellschaften, eine Unwägbarkeit dar. Es bleibt zu hoffen, dass die Rechtsprechung ihrer restriktiven Sichtweise zum Vorliegen einer Betriebsstätte treu bleibt.

Nils Bleckmann ist Autor bei der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“ und Partner bei der WTS GmbH. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt