Immobilien: Was Sie tun können, wenn Ihr Bauträger plötzlich pleite ist
Der deutsche Immobilienmarkt hat sich gedreht, die Zahl der Bauträgerpleiten wird in den kommenden Monaten weiter steigen.
Foto: dpaDüsseldorf. Gestiegene Bauzinsen, schwer zu kalkulierende Baukosten, eine sinkende Nachfrage: Deutsche Bauträger stehen nach Jahren des Booms vor schwierigen Zeiten. Eine Reihe großer Projektentwickler ist in die Pleite gerutscht, zuletzt die Gerchgroup aus Düsseldorf.
Und dass es auch Mittelständler trifft, zeigt das Beispiel der regional im Stuttgarter Raum tätigen Paulus Wohnbau aus Pleidelsheim. 360 Wohnungen sind dort aktuell im Bau. Die Hälfte ist bereits verkauft, weit vor ihrer Fertigstellung. Bei anderen Wohnungsentwicklern wird die Lage ähnlich sein.
All diese Kunden bangen jetzt um den Fortgang ihrer Bauvorhaben – mit ungewissem Ausgang. Sicher ist: Die Kunden werden einen finanziellen Schaden haben. Sicher ist aber auch: Er lässt sich begrenzen. Vorausgesetzt, man kennt die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen.
Mein Bauträger ist pleite – kann ich einfach den Vertrag kündigen?
Eine ganz schlechte Idee: „Kundinnen und Kunden sollten auf gar keinen Fall übereilt den Bauträgervertrag kündigen oder von ihm zurücktreten“, warnt Petra Symosek, Rechtsanwältin und Notarin in der Berliner Kanzlei Sammler Usinger. Formal käme ohnehin nur ein Rücktritt vom Vertrag infrage. Die Kündigung des Bauträgervertrags – auch aus wichtigem Grund – schließt das seit 2018 geltende neue Recht nämlich ausdrücklich aus (§ 650u BGB).