GEG: Was Mieter und Hauseigentümer über das Heizungsgesetz wissen müssen
Künftig sollen grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Foto: thermondoBerlin. Die Ampelkoalition setzt alles daran, den Bundestag an diesem Freitag abschließend über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abstimmen zu lassen. Die Union kritisiert das zwar scharf und sieht noch erheblichen Beratungsbedarf. Doch am Ende dürfte sich die Ampelkoalition mit ihrer Stimmenmehrheit durchsetzen. An den Inhalten des Gesetzes würde sich dann vermutlich nicht mehr viel ändern.
Damit ist das Gebäudeenergiegesetz, das meist „Heizungsgesetz“ genannt wird, in seiner jetzigen Form auf der Zielgeraden – und viele Immobilienbesitzer oder Hausbauer erhoffen sich endlich mehr Planungssicherheit. Doch in Sachen Förderung macht es zum Beispiel einen großen Unterschied, ob ein Vermieter oder ein selbst nutzender Eigentümer sie beantragt. Auf der anderen Seite möchten auch Mieter wissen, was eine neue Heizung für den Mietpreis bedeuten würde.
Ein Überblick über Kerninhalte und letzte Streitfragen.
GEG: Welches Ziel verfolgt die Koalition mit dem Gebäudeenergiegesetz?
Die Novelle des GEG soll dazu beitragen, die „Wärmewende“ im Gebäudebestand zu beschleunigen. Bislang dominieren in Deutschland mit Gas und Öl betriebene Heizungen. Das muss sich ändern, wenn die Bundesregierung auch im Gebäudesektor ihre Klimaziele erreichen will.