Daten: Verwirrung um Patientendaten beim Implantateregister
Alle Brustimplantat-Eingriffe müssen ab Januar 2024 in einem Register gemeldet werden.
Foto: dpaDüsseldorf. Vor elf Jahren wurde ein skandalöser Betrug mit Brustimplantaten bekannt: Die Firma Poly Implant Prothèse füllte Industriesilikon in die Kissen, tausende Frauen ließen sich die Implantate wieder herausnehmen – zum Glück ein Ausnahmefall.
Häufiger sind Materialfehler der Grund für eine Entfernung. Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, werden per Gesetz festgelegte Implantateregister aufgebaut. Darin gespeichert: alle Informationen rund um Implantate oder Prothesen und ihre Träger. Mit den Daten können Forscher neue Erkenntnisse gewinnen – und Ärzte schneller Patienten über Materialfehler informieren.
Als erstes hat das Brustimplantateregister im Mai den Probebetrieb aufgenommen, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) und die Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und Wiederherstellungsoperationen in der Gynäkologie (AWOgyn) aufbauen. Alle Brustimplantat-Eingriffe müssen dort ab Januar 2024 gemeldet werden. Doch sind dafür auch alle Voraussetzungen erfüllt?
Für Privatversicherte nicht, so der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), denn ihnen fehlt eine Krankenversichertennummer (KVNR), mit der ihr Versicherer sie schnell finden und über Mängel informieren kann. Derzeit müssen Privatversicherte dafür von sich aus ein Formular ausfüllen. Ohne die Nummer erhalten sie auch keine elektronische Patientenakte. Um die KVNR schnell zu verbreiten, fordert der PKV eine Gesetzesänderung.